Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Allgemeine Gastaufnahme - und Vermittlungsbedingungen der Tourist-Information

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen („AGV“) gelten für die Vermittlung von Unterkünften, Gasthäusern, Hotels, Pensionen, Gästezimmern, privat vermieteten Zimmern und Ferienwohnungen von Vermietern, Hotelinhabern und Eigentümern („Gastgeber“), bei welchen die Tourist-Information der Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH („TI“) ausschließlich als Vermittler auftritt. Dies betrifft mithin sämtliche Unterkünfte, für welche TI als Zimmervermittlung dem Gast Buchungsmöglichkeiten über das Gastgeberverzeichnis und das Internet zur Verfügung stellt.

1.2 Die vorliegenden AGV regeln sowohl das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und TI als Vermittler als auch den zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahme- und Beherbergungsvertrag („Beherbergungsvertrag“).

2. Leistungen der TI als Vermittler, Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag

2.1 TI tritt gegenüber dem Gast ausschließlich als Vermittler auf. Es wird insoweit zwischen TI und dem Gast ein Geschäftsbesorgungsvertrag gem. §§ 675, 631 BGB vereinbart. Vertragsinhalt ist die ordnungsgemäße Vermittlung des vom Gast gewählten Mietobjektes oder Zimmer. Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag bestehen ausschließlich gegenüber dem Gastgeber.

2.2 Umfang und Art der vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungs- und Objektbeschreibung des Mietobjektes durch den Gastgeber in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung, die der Gast erhält.

3. Vertragsabschluss, Vermittlung des Beherbergungsvertrages

 

3.1 Mit seiner mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bietet der Gast den Abschluss des Vermittlungs- und des Beherbergungsvertrages auf der Grundlage der zum betreffenden Mietobjekt oder Zimmer gehörigen Beschreibung und Informationen des Gastgebers im Gastgeberverzeichnis oder im Internet und auf Basis dieser AGV verbindlich an.

3.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber sowie der Vermittlungsvertrag mit TI kommen mit der Annahme der Anmeldung durch TI zustande. Der Gast wird mit der schriftlichen Buchungsbestätigung über den Vertragsabschluss informiert.

 4. Preise und Zahlung
 

4.1 Sämtliche Preise sind Euro-Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Zahlungsfälligkeit der Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastgebers und ergibt sich aus den Angaben in der Buchungsbestätigung.

 

5. Mietzweck, Anreise und Abreise des Gastes

 

5.1 Die Unterkunft oder das Mietobjekt des Beherbergungsvertrages darf vom Gast nur zu touristischen Zwecken genutzt und mit der in der Objektbeschreibung angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter, unbeschadet des Rechtes auf Kündigung des Vertrages, berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen.

5.2 Der Beherbergungsvertrag wird lediglich für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Er endet mit Ablauf dieser Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

5.3 Die Anreise des Gastes hat bis zum vereinbarten Zeitpunkt, die sich aus der Buchungsbestätigung oder den Vertragsbedingungen des Gastgebers ergibt, zu erfolgen, andernfalls bis spätestens 18 Uhr am Anreisetag. Eine Verspätung hat der Gast in jedem Fall anzuzeigen.

5.4 Das Mietobjekt ist vom Gast am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr im vertraglich vereinbarten Zustand zu übergeben, vorbehaltlich einer konkreten Regelung in der Buchungsbestätigung. Bei nicht fristgemäßer Freigabe der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung für die weitere Belegung entsprechend seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen.

5.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Es finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

5.6 Bei vorzeitiger Abreise des Gastes erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Individuelle Absprachen zwischen Gast und Gastgeber sind möglich.

 

6. Besondere Pflichten des Gastes, Behandlung des Mietobjekts, Schäden, Tiere

 

6.1 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen pfleglich und schonend zu behandeln und dem Gastgeber alle Schäden und Mängel schnellstmöglich anzuzeigen. Der Gast ist für von ihm angerichtete Schäden gesetzlich haftbar. Der Gast sollte bei Ankunft im eigenen Interesse die Unterkunft und ihr Inventar auf Schäden überprüfen. Unterlässt der Gast die Anzeige eines während der Mietzeit auftretenden Mangels, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

6.2 Der Gast darf die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und den Haus- und Benutzungsordnungen gemäß, soweit vorhanden, behandeln und nutzen. Der Gast verpflichtet sich, eine bestehende Hausordnung des Gastgebers einzuhalten. Eine Untervermietung durch den Mieter ist nicht gestattet.

6.3 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

6.4 Tierhaltung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Gastgebers erlaubt und soweit dieser in der Ausschreibung der Unterkunft diese Möglichkeit vorsieht. Sämtliche Tiere sind bei der Anmeldung mit korrekten Angaben zu Größe und Art anzugeben.

 

7. Rücktritt (Stornierung), Rücktrittsfolgen

 

7.1 Der Gast kann vor Beginn seines Aufenthaltes vom Gastaufnahme- und Beherbergungsvertrag zurücktreten.

7.2 Tritt der Gast vom Vertrag zurück, hat der jeweilige Gastgeber der Unterkunft Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Stornierungsentschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dabei bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Gesamtpreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen, sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Belegung des Mietobjekts zu erwerben ist. Der Gastgeber kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschaliert berechnen. Auf die AGB des Gastgebers wird verwiesen. Es ist dem Gast stets gestattet, dem Gastgeber nachzuweisen, dass ihm ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als eine geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind.

 

8. Kündigung durch Gastgeber

 

8.1 Der Gastgeber kann die Nutzung der Unterkunft bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen.

8.2 Der Gastgeber kann den Vertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Gast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn ein Gast sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, insbesondere eine Überbelegung der Unterkunft oder ihre zweckwidrige Nutzung fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das Vertragsobjekt durch den Gast erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist der Eigentümer berechtigt, das Vertragsobjekt zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahme zu ergreifen.

9. Haftung bei Vermittlung, Haftungsbeschränkung

9.1 TI übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Gastaufnahme- und Beherbergungsverträge und gibt keine Zusicherung für die Eignung oder Qualität der von den Gastgebern dargestellten Leistungen ab. Hierfür haftet der Gastgeber als Vertragspartner des Kunden. Ebenso wenig übernimmt TI die Gewähr für die Verfügbarkeit von Leistungen der Gastaufnahme- und Beherbergungsverträge.

9.2 TI haftet lediglich für fehlerhafte Beratung und Vermittlung. Die Angaben über vermittelte Leistungen und Unterkünfte beruhen ausschließlich auf den Informationen der einzelnen Gastgeber gegenüber TI und stellen somit keine eigene Zusicherung von TI gegenüber dem Kunden dar. TI gibt dem Kunden gegenüber keinerlei Garantien oder Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Informationen der Gastgeber ab.

9.3 Die vertragliche Haftung von TI als Reisevermittler ist, außer im Falle von Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, pro Aufenthalt und Gast auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit TI für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen TI gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet TI für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde.

10. Verjährung, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges

10.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes gegen TI verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von TI noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von TI beruht. Alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

10.2 Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Ebenso auf den von TI vermittelten Gastaufnahme- und Beherbergungsvertrag mit dem Gastgeber.

10.3 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von TI vereinbart.

10.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Gastaufnahme- und Beherbergungsvertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages.

Vermittler:

STADTMARKETING Gesellschaft Schwerin mbH
TOURIST-INFORMATION Schwerin

Am Markt 14/Rathaus • 19055 Schwerin
Telefon: + 49 (0) 385 5925212
Fax: + 49 (0) 385 5925263

E-Mail: info@schwerin.info
Web: www.schwerin.info

Umsatzsteuer-ID gem. § 27a UStG: DE 179282522
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reisevermittlung, Vermittlung von Gastaufnahme- und Beherbergungsverträgen.
Auf den Vermittlungsvertrag mit dem Kunden findet deutsches Recht Anwendung (siehe Ziffer 10.2).

 

Zurück Seite drucken

Kontakt zur Stadtmarketing

Stadtmarketing Gesellschaft Schwerin mbH

Frau Martina Müller
Geschäftsführerin

Am Markt 14
19055 Schwerin

+49 385 5925250
+49 385 5925253