Vor der Verhandlung:
Sie beantragen ein Schlichtungsverfahren entweder schriftlich oder geben den Antrag mündlich bei Ihrer Schiedsperson zu Protokoll.Der Antrag muss enthalten: Vorname, Name, Anschrift der Gegenpartei sowie genauer Sachverhalt.
Es wird ein Vorschuss in Höhe von 50 Euro fällig.
Während der Schlichtung:
Nach einer Ladungsfrist von mindestens zwei Wochen kann das Verfahren durchgeführt werden. Hierfür steht im Stadthaus ein Raum zur Verfügung. Jede Partei kann einen Beistand, z.B. einen Rechtsanwalt mitbringen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Schiedspersonen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Die Schiedsperson leitet das Verfahren als neutraler Moderator bzw. Mediator. Beide Streitparteien stellen ausführlich ihre Sicht dar. Das Ziel sind gemeinsame Lösungsvorschläge.
Nach der Einigung:
Im Idealfall einigen sich beide Streitparteien auf einen Vergleich. Darüber wird ein Protokoll angefertigt, das von allen Beteiligten zu unterschreiben ist. Der Vergleich ist sofort verbindlich. Wird gegen die Einhaltung verstoßen, kann die Vereinbarung gerichtlich vollstreckt werden.