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Amtliche Gutachten

Amtsärztliche Gutachten

Allgemein

Gutachten
Der/Die GutachterIn als medizinischer SachverständigerIn des amtsärztlichen Dienstes entscheidet neutral und ist keiner Weisung unterworfen.

Das medizinische Gutachten ist eine ausführlich begründete und nachprüfbare Stellungnahme zur vorgelegten Fragestellung auf der Basis des aktuellen Wissensstandes und der Rechtsgültigkeit.

Gutachtentypen

  • Amtsärztliches Gutachten als Pflichtaufgabe
  • Gerichtsärztliches Gutachten auf Antrag
  • Vertrauensärztliches Gutachten auf Antrag
  • Privatärztliches Gutachten auf Antrag

Zeugnis
Das Zeugnis stellt den Sachverhalt kurz und zusammenfassend dar und beantwortet die Fragestellung.

Amtsärztliches Attest/amtsärztliche Bescheinigung
Das amtsärztliche Attest oder die amtsärztliche Bescheinigung bestätigt einen bereits vorgegebenen medizinischen Sachverhalt auf seine Richtigkeit.

Gesetze/Rechtsverordnungen

  • Öffentliches Gesundheitsdienst-Gesetz M-V
  • Beamtenrecht

 Anwendbare Vorschriften

  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Ausländergesetz
  • Beamtenversorgungsgesetz
  • Beihilfevorschriften
  • TVöD
  • Bundesbeamtengesetz
  • SGB XII
  • Bundesversorgungsgesetz
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Eignungskriterien Zolldienst, Feuerwehr, Berufsgenossenschaften
  • Erlaß zu Sicherheitsmaßnahmen im Schulsport
  • Fahrerlaubnis – Verordnung
  • Heil- und Hilfsmittelrichtlinien
  • Landesbeamtengesetz
  • Richtlinien und Verordnung zur Beurteilung der Prüfungsfähigkeit
  • SGB XI
  • Sonstige
Sportbefreiung

Die Ausstellung eines amtsärztlichen Schulsportattests erfolgt für Schülerinnen und Schüler, bei denen eine haus- /fachärztliche Einschränkung des Schulsportes für mehr als 4 Wochen attestiert wurde und die Schulleitung eine amtsärztliche Bestätigung verlangt.

Um eine telefonische Terminabsprache unter +49 385 545-2851 wird gebeten.

Zum Termin ist ein aktueller Arztbefund mitzubringen.

Für Berufsschülerinnen und -schüler bitte Terminabsprache unter +49 385 545-2838

Prüfungsfähigkeit

Bei krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit verlangt das Prüfungsamt die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses.

Der persönliche Termin geht einher mit:

  • eingehende Beratung 
  • evtl. Teilkörperuntersuchung/Ganzkörperuntersuchung

Vorzulegen ist:

  • aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes

 Diese Untersuchung ist kostenpflichtig!

  • 26 €

 Hilfreich wäre, wenn Sie den ausgefüllten Anamnesebogen schon mitbringen.

Mitnahme von Medikamente ins Ausland

Beglaubigung von Bescheinigungen zum Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

Formular Mitnahme Medikamente in Länder Schengener Übereinkommen

Formular Mitnahme Medikamente in andere Länder
Begutachtung zum Bezug von Kindergeld

Bei längerer Erkrankung des erwachsenen Kindes zur Vorlage bei der Kindergeldkasse

Adoptionsverfahren

Im „Handbuch für Notare" wird in der Liste der beim Familiengericht einzureichenden Unterlagen ein amtsärztliches Zeugnis aufgeführt.

Nach Auskunft des Familiengerichtes Schwerin wird hiesigen Familiengericht ein amtsärztliches Zeugnis nur in Adoptionsverfahren bei minderjährigen Kindern gefordert.

Bei Adoptionsverfahren für volljährige „Kinder“ braucht daher grundsätzlich kein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, weder für die Eltern noch für die Kinder, eingereicht zu werden.

Wird dieses im Einzelfall vom Familiengericht aus bestimmten Gründen dennoch für notwendig gehalten, kann ein solches Zeugnis entsprechend der Auflage des Gerichtes nachgereicht werden. Dann ist eine konkrete Fragestellung notwendig, zu der in dem Zeugnis eine amtsärztliche Aussage getroffen werden soll.

Amtsärztliche Begutachtungen

Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
  • Verbeamtung auf Widerruf, Probe- und Lebenszeit
  • Feststellung oder Ausschluss von Dienstfähigkeit (nach Auftrag)
  • Dienstunfallverfahren
  • Beihilfefähigkeit von medizinischen Aufwendungen wie:
    • stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Heilkuren und Müttergenesungskuren
    • medizinische Behandlungen oder diagnostische Verfahren sowie Heil- und Hilfsmittelverordnungen
  • Untersuchungen für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes vor- und während des Arbeitsverhältnisses bei entsprechender Begründung durch den Arbeitgeber
Untersuchungen für das Sozialamt
  • Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung
  • Umzugsfähigkeit, Heizung
  • Notwendigkeit von Hilfsmitteln
  • Hinweise zur Arbeitseinsatzfähigkeit bei bestätigter Erwerbsunfähigkeit
  • Ärztliche Zeugnisse im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (nach SGB XII)
  • Untersuchungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Notwendigkeit medizinischer Maßnahmen und Hilfsmittel)
Untersuchungen im Auftrag von Gerichten
  • Verhandlungsfähigkeit
  • Haftfähigkeit
  • Vernehmungsfähigkeit
  • Erwerbsfähigkeit (als Auftrag von Familiengerichten)
  • nach dem Betreuungsrecht
  • Abnahme von Blut- oder Speicheltests für Abstammungsgutachten
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Terminvereinbarung

Landeshauptstadt Schwerin - Fachdienst Gesundheit

Frau Kristin Haker
Raum: 2.099

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

0385 5452838
0385 5452829

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