Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Notfall - Was tun?

Feuer

Was tun, wenn es brennt?

Ein Feuer im Haus ist immer eine Ausnahmesituation. Jetzt kommt es auf Sekunden an. Aber trotz allem sollten Sie nicht in Panik ausbrechen oder etwas Unbedachtes tun. Grundsätzlich gilt: Die Sicherheit von Menschen hat immer Vorrang vor allen Brandbekämpfungsmaßnahmen!

Sie entdecken einen Brand? Gehen Sie jetzt so vor:

1. Das Feuer entsteht gerade

Versuchen Sie sofort den Brandherd „im Keim“ zu ersticken.

  • Unternehmen Sie nur dann Löschversuche, wenn keine Gefahr für Sie besteht!
  • Brennendes Fett oder andere flüssige Brennstoffe nie mit Wasser löschen! Dadurch kann eine sehr hohe Stichflamme entstehen – das ist lebensgefährlich! Wenn es ohne eigene Gefährdung möglich ist, stellen Sie die Energiequelle ab oder nehmen Sie die Pfanne von der Kochplatte. Legen Sie einen Deckel auf die Pfanne, um das Feuer zu ersticken oder verwenden Sie eine Löschdecke. Verwenden Sie nur spezielle Feuerlöscher, die für
    Fettbrände geeignet sind (Brandklasse F).
  • Schalten Sie elektrischen Strom vor Löschbeginn im Gefahrenbereich ab! Vorsicht Stromschlag!
  • Löschen Sie immer von unten nach oben und von der Seite zur Mitte hin!
  • Betreten Sie niemals verqualmte Räume! Dort bilden sich giftige Brandgase. Sollten Sie sich in einem verqualmten Raum befinden, so bewegen Sie sich kriechend auf dem Boden vorwärts. Schließen Sie die Tür von außen und alarmieren Sie die Feuerwehr 112.

2. Löschversuche sind nicht möglich

  • Schließen Sie die Fenster des Raumes, aber nur falls das ohne eigene Gefährdung möglich ist. Wenn nicht, verlassen Sie sofort den Raum.
  • Schließen Sie die Tür des Raumes, in dem es brennt. Hierdurch wird dem Feuer Sauerstoff entzogen.

3. Feuerwehr rufen

  • Rufen Sie die 112 an!
  • Melden Sie: Wer ruft an? Wo brennt es? Was brennt? Wie viel brennt (Umfang)? Welche Gefahren bestehen (Personen, Gasflaschen gelagert etc.)?
  • Warten Sie auf Rückfragen!

4. Personen warnen und sichern

  • Warnen Sie andere Personen in der Wohnung oder im Haus!
  • Bringen Sie sich und andere in Sicherheit (gegebenenfalls auch durch andere Personen).

5. Feuerwehr erwarten und einweisen

  • Beschreiben Sie der Feuerwehr die Räumlichkeiten, Personen in Gefahr oder Gegenstände, die explodieren können.

6. Alle raus

  • Sie müssen das Gebäude oder die Wohnung, Etage etc. verlassen? Achten Sie darauf, dass keine Person zurückbleibt.
  • Schließen Sie alle Türen, aber schließen Sie nicht ab, um ein schnelles Absuchen zu unterstützen.
  • Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sind selbstverständlich geschlossen.
  • Halten Sie die Schlüssel für Räume oder Fenster, die sich nur mit Schlüssel öffnen lassen, für die Einsatzkräfte bereit.

7. Alle in Sicherheit

Prüfen Sie nach Verlassen des Gebäudes, ob wirklich alle Personen aus der Wohnung oder dem Haus in Sicherheit sind. Bei einer vermissten Person muss die Feuerwehr immer davon ausgehen, dass sich diese noch im Gebäude und somit in Gefahr befindet.

Quelle: www.bbk.bund.de

Umgang mit kalten Brandstellen

Umgang mit kalten Brandstellen

Informationsblatt für Wohnungsinhaber, Mieter und Hausverwalter

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Brand konnte erfolgreich gelöscht werden. Was jetzt?

 

  • Bewahren Sie erst einmal Ruhe!
  • Handeln Sie umsichtig und bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr!

 

Nachfolgend einige Tipps, die Sie beachten sollten.

Nach dem Brand sind angebrannte, verrußte oder verkokte Einrichtungsgegenstände, Teppiche,

Tapeten, Geräte, Elektrokabel, Bauschutt usw. zurückgeblieben. Des Weiteren sind

im Ruß und auf den verschmutzten Flächen gesundheitsschädigende Stoffe vorhanden.

Mit diesem Informationsblatt möchten wir Sie dabei unterstützen, sich und andere vor

diesen schädlichen Brandfolgeprodukten zu schützen bzw. Ihnen Hinweise geben, welche

Maßnahmen Sie als Betroffener oder Verantwortlicher treffen müssen.

 

Erstmaßnahmen

  • Informieren Sie umgehend Ihren Versicherer über den eingetretenen Schaden und nutzen Sie seine Erfahrung und Unterstützung.
  • Stimmen Sie alle weiteren Maßnahmen mit Ihrem Versicherer und ggf. mit ihrer Hausverwaltung bzw. Ihrem Vermieter ab, um mögliche Nachteile bei der Schadenregulierung zu vermeiden!
  • Für Begehungen und Handlungen in verschmutzten Bereichen empfehlen wir Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzhandschuhe, Einmalanzug, Atemschutzmaske).
  • Nehmen Sie Versorgungseinrichtungen wie z. B. Strom, Heizung, Klimaanlage, Gas und

Druckluft außer Betrieb und sichern sie diese gegen Wiederinbetriebnahme!

  • Brandfolgeprodukte oder angeschmorte Kabel können Kurzschlüsse verursachen!
  • Nehmen Sie diese Anlagen erst dann wieder in Betrieb, wenn sie fachmännisch überprüft

und ggf. gereinigt worden sind!

  • Führen Sie keinesfalls Funktionstests von Geräten oder Anlagen durch!
  • Dokumentieren Sie das Schadenbild (z. B. durch Fotos und Skizzen)!
  • Sichern Sie die Schadenstelle gegen unbefugtes Betreten, sperren Sie ggf. gefährliche

Schadenbereiche ab!

  • Betreten Sie die erkaltete Brandstelle erst nach

‒ Prüfung der Einsturzgefahr und ggf. entsprechender Sicherung,

‒ Abkühlung auf Umgebungstemperatur,

‒ Freigabe durch die zuständige Behörde (Baubehörde/Feuerwehr/Kriminalpolizei)

‒ ausreichender Durchlüftung!

  • Verhindern Sie die Ausbreitung von Löschwasser und anderen Flüssigkeiten!
  • Nehmen Sie Löschwasser auf (nicht in die Kanalisation ableiten)!
  • Vermeiden Sie eine Verteilung der Brandverschmutzungen in die vom Brand nicht betroffenen

 

 

  • Bereiche, z. B. durch folgende Maßnahmen:

‒ Fenster und Türen schließen;

‒ Reinigung der Schuhe, z. B. Fußabtreter, feuchte Lappen vor den Türen;

‒ Abdecken der verschmutzten Fußböden.

  • Vermeiden Sie Folgeschäden (durch z.B.: Lüften, Trocknen, Abplanen etc.)
  • Nehmen Sie keine Arznei- und Lebensmittel mehr zu sich, die dem Brandrauch oder der Brandhitze ausgesetzt waren! Bitte entsorgen Sie diese sachgerecht!
  • Die weitere Planung der Aufräum- und Reinigungsarbeiten führen Sie bitte nur in Absprache mit dem Regulierungsbeauftragten Ihrer Schadenversicherung durch.

 

Sanierungsmaßnahmen

 

Sie sollten bitte nur bei kleinen Brandschäden im privaten Bereich mit räumlich eng begrenzter

Ausdehnung (ca. 1 m²) und minimaler Brandverschmutzung (z. B. Brand eines Papierkorbs,

Kerzengestecks oder einer Kochstelle) selbst tätig werden. In diesen Fällen empfehlen

wir haushaltsübliche Schutzmaßnahmen (z. B. Schutzhandschuhe, Einmalanzug).

Bei darüberhinausgehenden Brandschäden empfehlen wir in Abstimmung mit Ihrer Versicherung

die Einschaltung von Fachfirmen. Diese verfügen über das notwendige Fachwissen

und geeignete Schutzausrüstung. Sie sollten sich vor Betreten der Schadenstelle,

  1. B. wenn Sie Wertgegenstände bergen, ebenfalls schützen.

 

Tipp: Fachfirmen bedienen sich folgender Schutzausrüstung, mindestens:

  • Einweg-Schutzanzug EU-Kategorie III, Typ 6;
  • wasserdichte Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefährdungen (EU-Kategorie II);
  • filtrierende Atemschutzmaske P2.

Sie erhalten diese Schutzausrüstung im Fachhandel, ggf. auch in Baumärkten.

Bei ausgedehnter oder deutlich sichtbarer Verschmutzung und bei Bränden in gewerblich

genutzten Bereichen ist eine Sanierung grundsätzlich von geeigneten Fachfirmen

durchzuführen, die über qualifiziertes Personal und geeignete Schutzausrüstung

verfügen. Stimmen Sie sich bitte auch hier mit Ihrem Versicherer ab und klären Sie eine

Kostenübernahme, bevor Sie eine Fachfirma beauftragen.

Entsorgung

Bei kleinen Brandschäden im Privatbereich können die anfallenden Abfälle unsortiert

über den Restmüll entsorgt werden, sofern es sich um haushaltsübliche Mengen handelt.

Ansonsten müssen die durch den Brand entstandenen Rückstände getrennt erfasst und

zur Abholung bereitgestellt werden. Abfalltrennung spart Entsorgungskosten!

Weitere Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung können Sie ‒ sofern Sie sich nicht

eines Sanierungsunternehmens für Brandschäden bzw. eines Entsorgungsfachbetriebs

bedienen ‒ über den Abfallberater Ihres regionalen Entsorgers erhalten. So sind beispielsweise

Abfälle aus Brandereignissen, die brandtypische Verunreinigungen aufweisen,

im Regelfall zunächst als gefährlicher Abfall einzustufen.

 

Weitere Informationen

Informationen zur Brandschadensanierung finden Sie in den Richtlinien zur Brandschadensanierung

(VdS 2357).

Medizinischer Notfall

Der Rettungsdienst leistet in lebensbedrohlichen Fällen schnelle Hilfe vor Ort. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Nach Absetzen des Notrufes leisten Sie umgehend erste Hilfe für die Betroffenen. Dazu können Sie sich direkt auf folgender Seite umfassen informieren:

Erste Hilfe online
Erkrankung

Ärztlicher Bereitschaftsdienst (Telefon: 116117)

Sollten Sie in medizinischen Notfällen, welche keine lebensbedrohlichen Situationen darstellen, ärztliche Hilfe benötigen können Sie außerhalb der Sprechstunden den allgemeinen ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Rufnummer 116117 konsultieren.

  • Diese Rufnummer funktioniert ohne Vorwahl, ist kostenlos und gilt deutschlandweit.
  • Dabei ist es unerheblich, ob Sie über Handy oder Festnetzanschluss anrufen.
  • Sie werden im Normalfall direkt an den diensthabenden Arzt weitergeleitet. In Ausnahmefällen erfolgt eine Weiterschaltung auf die Leitstelle.

Wann rufen Sie die 116117 an?

  • Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
  • Dieser Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen Hilfe leistet. Bei Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schweren Unfällen, alarmieren Sie den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112.

Welche Informationen sollten sie bereit halten?

  • Name und Vorname
  • Straße und Hausnummer (ggf. Vorder-/Hinterhaus, Etage)
  • Postleitzahl mit Stadt bzw. Ort
  • Telefonnummer (für Rückrufe)
  • Wer hat Beschwerden?
  • Wie alt ist die Person?
  • Was für Beschwerden liegen vor?
  • Name und Vorname
  • Straße und Hausnummer (ggf. Vorder-/Hinterhaus, Etage)
  • Postleitzahl mit Stadt bzw. Ort
  • Telefonnummer (für Rückrufe)
  • Wer hat Beschwerden?
  • Wie alt ist die Person?
  • Was für Beschwerden liegen vor?
  • Gibt es allergische Reaktionen auf bestimmte Medikamente/Stoffe?
  • Hat die Person einen Herzschrittmacher?
  • Kann jemand die erkrankte Person begleiten?
Unwetter

Draußen

  • Meiden Sie ungeschützte Orte, an denen Sie von Hagel oder von vom Sturm mitgerissenen Gegenständen getroffen werden könnten.
  • Suchen Sie Schutz in einem Gebäude und meiden Sie bei starken Stürmen Hallen mit großen Deckenspannweiten.
  • Wenn noch ausreichend Zeit ist, sichern Sie draußen bewegliche Gegenstände wie Gartenmöbel, Fahrräder etc.
  • Bei Hagel legen Sie sich, wenn es nirgendwo Schutz gibt, mit dem Gesicht auf den Boden und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen!

Gewitter

  • Suchen Sie bei Gewitter Schutz in einem Gebäude oder gehen Sie mit eng zusammen stehenden Füßen, möglichst in einer Mulde, auf den Fußballen in die Hocke.
  • Meiden Sie offenes Gelände, Berggipfel, Bäume, Türme, Masten, Antennen und lehnen Sie sich nicht an Zäune.
  • Halten Sie zu Überlandleitungen einen Mindestabstand von 50 Metern ein.
  • Vermeiden Sie alle Gegenstände mit Metallteilen wie Regenschirme und Fahrräder.

Im Auto

  • Im Auto sind Sie bei Gewitter sicher. Bleiben Sie also im Fahrzeug und berühren Sie keine blanken Metallteile.

Zu Hause

  • Schließen Sie bei Hagel und Wirbelstürmen die Fenster, Roll- oder Fensterläden und halten Sie sich von ungeschützten Öffnungen fern.
  • Suchen Sie einen innen liegenden Raum im Erdgeschoss auf. Meiden Sie jedoch Kellerräume, da diese sehr schnell von Wasser geflutet und zu lebensbedrohlichen Fallen werden können.
  • Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite wie z. B. Hallen.
  • Nehmen Sie empfindliche Geräte vom Netz oder verwenden Sie einen Überspannungsschutz. Entsprechende Geräte gibt es im Handel.

Schutz für Tiere

  • Haus- oder Nutztiere werden durch Unwetter stark verängstigt. Versuchen Sie, Ihre Tiere zu beruhigen und achten Sie darauf, dass sie den geschützten Bereich nicht verlassen können.

Verhalten nach dem Unwetter

  • Vor dem Aufräumen sollten Sie genau kontrollieren und dokumentieren, was z. B. durch Wassereinbruch oder Glasbruch beschädigt oder zerstört worden ist.
  • Ist jemand verletzt, leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie gegebenenfalls den Rettungsdienst 112. Weitere Infos im Kapitel „Notruf“.
  • Achtung! Wenn durch Überflutung, z. B. im Keller, Heizöl oder andere gefährliche Substanzen freigesetzt worden sind, rufen Sie die Feuerwehr 112 an. Vorsicht beim Betreten überfluteter Keller, es besteht die Gefahr eines Stromschlags, wenn der Hausanschlusskasten im Keller untergebracht ist.
  • Nehmen Sie elektrische Geräte nur in Betrieb, wenn sie nicht feucht geworden sind.
  • Wenn das Gebäude stark beschädigt ist, bleiben Sie draußen und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde.
  • Wenn das Dach stark beschädigt ist, bleiben Sie vom Haus ausreichend weit entfernt. Rufen Sie die Feuerwehr 112 an.

Quelle: www.bbk.bund.de

Hochwasser

Richtig Handeln bei Hochwasser

Im Haus

  • Behalten Sie die Ruhe und Besonnenheit. Prüfen Sie, ob Ihre Vorsorgemaßnahmen ausreichen.
  • Räumen Sie die Kellerräume, in die Grundwasser eindringen kann oder die volllaufen können, aus.
  • Dichten Sie Fenster und Türen sowie Abflussöffnungen ab.
  • Schalten Sie elektrische Geräte und Heizungen in Räumen, die volllaufen können, ab. Denken Sie an die Stromschlaggefahr. Schalten Sie den Strom gegebenenfalls komplett aus (Sicherung raus).
  • Überprüfen Sie Rückstauklappen im Keller.

Im Auto

  • Fahren Sie Ihr Auto rechtzeitig aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
  • Achtung! Tiefgaragen können bei Hochwassergefahr zu tödlichen Fallen werden.
  • Fahren Sie nicht durch überflutete Straßen. Wasser im Motorraum macht viel kaputt. Der Katalysator mit einer Betriebstemperatur von 700 Grad Celsius zerspringt bei plötzlicher Abkühlung durch Wasser.
  • Lassen Sie Ihr Fahrzeug abschleppen, wenn es bis über die Räder im Wasser steht.

Retten Sie Leben

  • Helfen Sie anderen, aber bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr.
  • Bringen Sie Kinder vor Eintritt der Gefahr aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit.
  • Fahren Sie wegen der Wellenbildung und der Gefahr von Unterwasserhindernissen nicht in überflutenden Gebieten mit Booten oder anderen Fahrzeugen unnötigerweise „spazieren“.
  • Betreten Sie keine Uferbereiche wegen der Gefahr von Unterspülungen oder Abbrüchen. Überflutete oder teilüberflutete Straßen dürfen nicht befahren werden.
  • Beachten Sie die Anweisungen und Absperrungen der Einsatzkräfte.

Verhalten nach dem Hochwasser

Das Wasser weicht. Jetzt heißt es: Bestandsaufnahme machen und aufräumen.

  • Beginnen Sie mit den Abpumparbeiten im Haus erst, wenn Sie sicher sind, dass der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Vorsicht, Sie beschädigen
    ansonsten die Bodenwanne des Hauses. Bitte achten Sie auf Informationen der Gemeinde. Machen Sie eine Bestandsaufnahme und fotografieren Sie die Schäden für die Versicherung.
  • Räumen Sie Wasserreste und Schlamm aus dem Haus.
  • Trocknen Sie die Räume so schnell es geht, um Bauschäden oder Schimmel zu vermeiden. Nutzen Sie Heizgeräte für das Trocknen. Sie können gemietet oder ausgeliehen werden.
  • Lassen Sie die Elektrik, Heizöltanks und in besonderen Fällen die Baustatik vom Fachmann überprüfen.
  • Wenn Schadstoffe wie Farben, Lacke, Pflanzenschutzmittel, Benzin, Öl etc. freigesetzt wurden, rufen Sie die Feuerwehr.
  • Schmutzige, kaputte Möbel und verdorbene Lebensmittel gehören nicht einfach in den Hausmüll, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden.
  • Essen Sie kein Obst, Gemüse und Salat aus überschwemmten Gebieten. Verständigen Sie bei mit Schadstoffen (z. B. Öl) verunreinigten Gärten oder Feldern das Landratsamt oder das Amt für Landwirtschaft.

Quelle: www.bbk.bund.de

Mit einem Defibrillator kann jeder Leben retten

Neue App erfasst alle Standorte der Laien-Defis in Schwerin

Defibrillatoren werden normalerweise auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, Rettungswagen oder Operationssälen eingesetzt, um durch gezielte Stromstöße lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen zu beenden. Sie werden aber auch zunehmend in öffentlich zugänglichen Gebäuden bereitgestellt. Diese Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) sind für eine Anwendung durch medizinische Laien ausgelegt. Notfallhelfer können damit die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungswagens überbrücken. Denn bei einem Kammerflimmern, das einem plötzlichen Herztod meistens vorausgeht, zählt buchstäblich jede Minute: Pro Minute sinkt die Überlebenschance um ca. 10 Prozent. Daher muss und sollte der Einsatz eines AED so früh wie möglich stattfinden. Vorausgesetzt, man kennt den Standort des Gerätes, denn niemand trägt einen AED im Rucksack oder der Handtasche mit sich herum.
Öffentlich zugängliche Laien-Defibrillatoren gibt es in der Landeshauptstadt unter anderem im Stadthaus, Am Packhof 2-6, neben dem Pförtnertresen am Haupteingang, im Erdgeschoss des Schlossparkcenters am Marienplatz neben der zweiten Rolltreppe und am Gebäude des Schweriner Seglervereins in der Werderstraße 120. Grüne Hinweisschilder weisen den Weg. Nach Erkenntnissen der Feuerwehr gibt es aber eine Reihe weiterer Geräte in Betrieben, Geschäften, Hotels oder Verwaltungs- und Veranstaltungsgebäuden. So sind fast alle Verwaltungsgebäude der Landesregierung damit ausgestattet.

Um diese Standorte in Schwerin noch besser bekannt zu machen, gibt es nun eine App, die durch den Fachdienst Vermessung und Geoinformation und dem Fachdienst Feuerwehr und Rettungsdienst gemeinsam betrieben wird. Per Smartphone sollen künftig alle Standorte auf dem Stadtplan angezeigt werden. So kann im Fall der Fälle schnell das nächstgelegene Gerät gefunden und zum Einsatz gebracht werden. 

Der AED kann von jedem Helfer leicht bedient werden. Er ist in der Lage, den Herzschlag eines Menschen zu analysieren und über einen elektrischen Schock nötigenfalls wieder in Gang zu bringen. Wichtig ist dabei, dass trotz des raschen Einsatzes eines AED auch weiterhin die Herzdruckmassage konsequent durchgeführt werden muss.
Den Notarzt und einen Rettungswagen zu alarmieren bleibt natürlich weiterhin wichtig. Dazu ist der europaweite Notruf 112 da. Er ist kostenfrei von jedem Telefon erreichbar. Über die Leitstelle bei der Berufsfeuerwehr Schwerin werden dann umgehend die Einsatzkräfte alarmiert, die in der Regel nach spätestens 10 Minuten vor Ort sind und die weitere Behandlung übernehmen.

Für die Datenübermittlung von neuen Standorten (genaue Standortbeschreibung)nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse berufsfeuerwehr@schwerin.de

Hilfe für Ersthelfer

Information für Ersthelfer

Haben Sie als Ersthelfer einem Menschen in einer Notsituation (z. B. medizinischer Notfall, Verkehrsunfall oder Brandereignis) geholfen? Dann stehen Sie bei dieser Hilfeleistung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das heißt, ihre Tätigkeit als Ersthelfer ist versichert für den Fall, dass:

- Sie bei der Hilfeleistung körperlich verletzt werden,

- Ihr Eigentum bei der Hilfeleistung beschädigt wird oder

- Sie Unterstützung bei der Verarbeitung des Erlebten benötigen (zum Beispiel Vorbeugung von Langzeitfolgen eines psychischen Traumas).

 

Genauere Informationen erhalten Sie hier:

www.uk-mv.de

Telefon: 0385/5181-0

E-Mail: hilfeleistung@uk-mv.de 

Standorte der Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED)
Zurück Seite drucken

Notrufnummern

Feuerwehr
und Rettungsdienst

112

Krankentransport

+49 385 489349-92

Kassenärztlicher
Bereitschaftsdienst

116117
Gehörlosenfax 112
Polizei 110