Möchten Sie in unserer Landeshauptstadt Schwerin auf einem Baugrundstück bauen, die Nutzung eines Gebäudes ändern oder einen Antrag auf eine Verwaltungsleistung der unteren Bauaufsichtsbehörde stellen?
Wir haben unseren Online-Service auf Ihre Wünsche ausgerichtet und bieten Ihnen ab sofort die Möglichkeit folgende Anträge und Anzeigen in elektronischer Form einzureichen:
- digitalen Bauantrag (§ 64 LBauO M-V),
- digitalen Bauantrag im vereinfachten Verfahren (§ 63 LBauO M-V),
- digitalen Bauantrag für Werbeanlagen (§ 63 LBauO M-V),
- digitalen Antrag auf Vorbescheid (§ 75 LBauO M-V),
- digitale Bauanzeige für Wohnbebauungen in B-Plangebieten (§ 62 LBauO M-V),
- digitalen Antrag auf isolierte Abweichung (§ 67 Abs. 2 LBauO M-V).