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Altlasten

© Landeshauptstadt Schwerin

Was sind Altlasten?

Altlasten sind nach der Definition des Bundes-Bodenschutzgesetzes

  • Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Seit dem Beginn der 70er Jahre wurde vermutet, dass Altlasten die Gesundheit des Menschen gefährden oder sein Wohlbefinden beinträchtigen und Wasser, Boden, Luft, Pflanzen, Tiere und Ökosysteme schädigen können. Es zeigte sich, dass Stoffeinträge in den Boden und das Grundwasser an vielen Ablagerungsplätzen und Altstandorten längst nicht mehr im Gleichgewicht mit dem Reinigungs- und Regelungsvermögen dieser Umweltmedien stehen. In den 80er Jahren kam es teilweise sogar zu Gefährdungen von Bewohnern neuer Wohngebiete, da man die Wohngebiete ohne die Sanierung von Altlasten auf ehemaligen Deponien oder ehemaligen Industriegebieten auswies. Resultierend aus diesen Erfahrungen war man sich bewusst, dass nur durch eine systematische Erfassung der Altlablagerungen und Altstandorte und die Abschätzung ihres Gefährdungspotentials Altlasten zuverlässig erkannt und zügig saniert werden können.

Die Erfassung von Altlastenverdachtsflächen und Altlasten sowie aller Daten zum Untersuchungs-, Sicherungs- oder Sanierungsstand erfolgt in einem sogenannten Altlastenkataster.

In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Datenerfassung zu Bodenbelastungen im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK), welches als Teil des Bodeninformationssystems im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow geführt wird.
Siehe hierzu den nächsten Themeneintrag.

Altlastenkataster und Auskunft
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Datenerfassung zu Bodenbelastungen im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK), welches als Teil des Bodeninformationssystems im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in Güstrow geführt wird. Das dBAK enthält insbesondere die nach dem Bundesbodenschutzgesetz  vorgenommenen Bewertungen der Behörde, Angaben zur Nutzungsgeschichte, vorliegende Gutachten bzw. Daten durchgeführter behördlicher Maßnahmen.

Das  LUNG als Obere Bodenschutzbehörde erfasst  Verdachtsflächen, schädliche Bodenveränderungen, altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Altlasten- und Bodenschutzkataster.

Diese Informationen werden durch die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Bodenschutzbehörde ermittelt und der oberen Bodenschutzbehörde mitgeteilt.

Für die Sanierungsuntersuchung und Sanierung sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) zuständig.

Für den Zugang zu Altlasteninformationen in Mecklenburg-Vorpommern  gilt das Landes-Umweltinformationsgesetz. Altlasteninformationen werden auf Antrag zugänglich gemacht. Der Antrag muss erkennen lassen, für welches Grundstück die Auskunft erteilt werden soll.

Nichteigentümer benötigen eine Vollmacht des Eigentümers.

Für Negativauskünfte (z.B. kein Altlastverdacht) werden im Regelfall bei geringem Aufwand keine Kosten  erhoben.  Bei Auskünften mit höherem Aufwand reicht der Gebührenrahmen  von 0 € bis 500 €.
Negativauskünfte können auch über die Internetseite des LUNG kostenlos abgefragt werden (Link unten).
Auskünfte zu belasteten Grundstücken werden vom LUNG oder von der Stadtverwaltung erteilt. 
Ein Formular hierfür ist auch im Internet verfügbar (Link unten)
Online-Altlastenauskunft beim Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV Formular Altlastenauskunft
Belastungssituation - Konsequenzen
Nach dem Bundesbodenschutzgesetz sind bei Vorliegen von Altlasten Maßnahmen zu ergreifen, um dauerhaft Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den einzelnen oder die Allgemeinheit abzuwehren.

Im schlimmsten Fall können umfangreiche Sanierungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr - auch unabhängig von einem Bauvorhaben - notwendig werden. Neben dem Verursacher einer Altlast und dessen Gesamtrechtsnachfolger kann hierzu auch der Grundstückseigentümer herangezogen werden. Unter gewissen Umständen kann sogar der frühere Eigentümer eines Grundstücks zur Sanierung verpflichtet werden.

Bei Vorliegen eines Altlastenverdachtes muss allerdings nicht gleich eine Altlast vorhanden sein. Boden- oder Grundwasserbelastung können vorliegen ohne das sie sanierungsrelevant sind. Entscheidend ist auch, dass das Gefährdungspotential jeweils in Abhängigkeit von der derzeitigen oder zukünftigen Nutzung beurteilt wird. An Wohngebiete oder Kinderspielflächen sind beispielsweise höhere Anforderungen zu stellen, als an ein Gewerbe- oder Industriegebiet.

Allerdings können Altablagerungen und Altstandorte den Wert und die Nutzbarkeit eines Grundstücks einschränken.

Kenntnisse über den Belastungszustand eines Grundstückes sind beispielsweise von Bedeutung, um bei Baumaßnahmen eventuelle Mehrkosten für die Entsorgung von belastetem Aushubmaterial berücksichtigen zu können. Eine frühe Kenntnis über die Belastungssituation sichert in den meisten Fällen die Realisierung des Vorhabens. So könnten auch Architekten durch eine angepasste Planung belasteten Flächen unsensible und unbelasteten Flächen sensible Nutzungen zuweisen, was die Kosten für Sanierungsmaßnahmen erheblich reduzieren könnte. Auch im Fall von Grundstückskäufen ist das Wissen über mögliche Belastungen von Wichtigkeit, um im Kaufvertrag entsprechende Regelungen zu treffen oder den Kaufpreis unter Berücksichtigung einer Belastung zu ermitteln.

Aus diesem Grunde können Grundstückseigentümer, Bauherrn, Kaufinteressenten, Pächter, Mieter, Architekten, Investoren oder sonstige Berechtigte ein Interesse daran haben in das Kataster Einblick zu nehmen.

Dem Kataster zu entnehmen wäre beispielsweise die Information, ob Hinweise auf Altlastenverdachtsflächen existieren, Gutachten über das Gefährdungspotential vorliegen oder gegebenenfalls bereits Sanierungen durchgeführt wurden.

Eine schriftliche Auskunft aus dem Altlastenkataster könnte hilfreiche Informationen bieten:

  • Zur Einschätzung des Grundstückswertes
  • Vor Grundstücksaktivitäten (z. B. Kauf, Verkauf, Planungen)
  • Im Vorfeld von Genehmigungsverfahren

Liegen über das angefragte Grundstück keine Informationen vor, besteht die Möglichkeit durch Prüfung z. B. der Örtlichkeit, alter Bauakten, Genehmigungsunterlagen, alter Luftbilder usw. Hinweise auf eine altlastenrelevante Vornutzung zu erhalten. Gibt es aus der historischen Vornutzung Hinweise auf das Vorhandensein von schädlichen Bodenveränderung oder Altlasten oder liegen nur geringe Informationen vor, z. B. nur die Erfassung von Verdachtsflächen, so könnten Sie entsprechende Boden- und gegebenenfalls Grundwasseruntersuchungen beauftragen und so den Grad einer möglichen Belastung bestimmen lassen. Hierzu spezialisierte Ingenieurbüros helfen Ihnen weiter. Empfehlenswert ist, das geplante Untersuchungsprogramm mit dem zuständigen Bereich abzustimmen.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Herr Niko Hoffmann
Technischer Sachbearbeiter
Raum: 2.070

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-2439
+49 385 545-2479

Landeshauptstadt Schwerin -
Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Frau Susanne Sabadil
Leiterin
Raum: 2.071

Am Packhof 2-6
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Landeshauptstadt Schwerin -
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Am Packhof 2-6
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