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Bekanntmachung Corona-Ampel Stufe 3 („Orange“): 19.01.2022

Gemäß § 1 Abs. 3 Corona-Landesverordnung  Mecklenburg Vorpommern (Corona-LVO M-V) in der Fassung der siebten Änderung vom 11.01.2022 gibt die Landeshauptstadt Schwerin Folgendes bekannt:

Nach der risikogewichteten Einstufung des COVID-19-Infektionsgeschehens gemäß § 1 Abs. 2 Corona-LVO M-V wird die Landeshauptstadt Schwerin unter Beachtung der Veröffentlichungen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

(https://www.lagus.mv-regierung.de/Gesundheit/InfektionsschutzPraevention/Daten-Corona-Pandemie)  an drei aufeinanderfolgenden Tagen der

Stufe 3 („Orange“) 

zugeordnet.

Gemäß § 1 Absatz 3 der Corona-LVO M-V gelten daher ab dem 19. Januar 2022 die Maßnahmen der Corona-LVO M-V, welche an eine risikogewichtete Einstufung der Stufe 3 („Orange“) anknüpfen (wie § 1 f Absätze 2 und 3, § 1 g Absätze 1 bis 3 Corona-LVO M-V), zusätzlich zu den Maßnahmen der Warnstufe 2 („gelb“).

Hinweis:

Sofern die durch die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V veröffentlichte risikogewichtete Einstufung die Stufe 3 („Orange“) in der Landeshauptstadt Schwerin an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unterschreitet, wird eine gesonderte Bekanntmachung zum Wegfall von Maßnahmen erfolgen.

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