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Aufstellung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 120 „Nahversorgungszentrum Friedrichsthal“ 27.05.2022

Übersichtsplan © Landeshauptstadt Schwerin

Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 19.01.2021 beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 120 „Nahversorgungszentrum Friedrichsthal“ aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB erstellt.

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Friedrichsthal an der Lärchenallee westlich der Einmündung Lützower Ring. Am Standort des bestehenden ALDI-Marktes soll mit den Unternehmen ALDI und EDEKA ein Nahversorgungszentrum neu errichtet werden. Neben den Marktfilialen werden ergänzende Angebote untergebracht.

Die Fläche des Plangebietes umfasst etwa 1,7 ha. Nördlich der Stichstraße Rosenberger Weg werden wie bisher Wohnbauflächen festgesetzt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

 

 

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