Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 01.12.2020 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25.95.01 "Ludwigsluster Chaussee / Am Grünen Tal" einzuleiten. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst einen Teilbereich des seit Juni 1997 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 25.95.01 "Ludwigsluster Chaussee / Am Grünen Tal“. Schwerpunkt der Planung ist es, am Standort der Hauptfeuer- und Rettungswache an der Graf–Yorck–Straße ein Gefahrenabwehrzentrum für den Katastrophenschutz zu entwickeln und dort die Rettungsdienstschule der Landeshauptstadt Schwerin anzusiedeln. Außerdem sollen bislang ungenutzte Gemeinbedarfs-, Mischgebiets- und Sondergebietsflächen in Gewerbegebiete umgenutzt werden. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i. V. Bernd Nottebaum