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Nominierungsdossier löst sich von der Idee der Kulturlandschaft: Gewachsenes Residenzensemle im Focus des UNESCO-Welterbeantrags 25.05.2022

 © Landeshauptstadt Schwerin

Am Dienstag, den 24. Mai, stellte Linda Holung, die Koordinatorin für die Welterbe-Bewerbung Schwerins, dem Ausschuss für Kultur, Gesundheit und Bürgerservice das Nominierungsdossier zur Bewerbung des „Residenzensembles Schwerin“ für die UNESCO Welterbe-Liste vor.

Bereits seit der Aufnahme des Residenzensembles auf die deutsche Tentativliste im Jahr 2014 arbeiten lokale und überregionale Experten an der Formulierung des außergewöhnlichen universellen Wertes, der Kern einer jeden Welterbe-Bewerbung ist. Mit Hilfe von Kunsthistorikern, UNESCO-Experten und Architekten wurden die Ensemble-Bestandteile auf ihre Authentizität geprüft und ein außergewöhnlicher universeller Wert formuliert, der Kriterium (iii) und Kriterium (iv) aus den Richtlinien für die Durchführung des Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt belegt.

(iii) ein einzigartiges oder zumindest außergewöhnliches Zeugnis von einer kulturellen Tradition oder einer bestehenden oder untergegangenen Kultur darstellen;

(iv) ein hervorragendes Beispiel eines Typus von Gebäuden, architektonischen oder technologischen Ensembles oder Landschaften darstellen, die einen oder mehrere bedeutsame Abschnitte der Menschheitsgeschichte versinnbildlichen;

Das Nominierungsdossier enthält neben der Beschreibung der Gebäude auch einen historischen Abriss zum Residenzensemble und eine internationale Vergleichsstudie, die die Besonderheiten des Schweriner Residenzensembles im internationalen Vergleich belegt.

„Dabei wurde in den letzten Überarbeitungen der Fokus verstärkt auf das außergewöhnlich umfassend erhaltene Ensemble mit seinen zahlreichen Bau- und Gartendenkmälern gelegt“, erläuterte Welterbe-Koordinatorin Linda Holung. 

So ist der Antrag um drei Gebäude der ehemaligen Hoflieferanten Uhle, Wöhler und Krefft ergänzt worden. Gleichzeitig entfielen Bestandteile wie die Schleifmühle, die Kücken-Stiftung, die Kuetemeyer-Schencke-Steinickesche Stiftung, das Brandensteinische Palais oder die Insel Kaninchenwerder, da sie die Anforderungen der UNESCO an Authentizität oder die UNESCO Kriterien nicht ausreichend erfüllen.

 

Die Überarbeitung des Nominierungsdossiers löst sich daher von der Idee einer Kulturlandschaft des romantischen Historismus und legt den Fokus stattdessen auf ein gewachsenes Residenzensemble mit Bauten aus dem 18., 19. und frühen 20. Jahrhundert, sodass auch der bisher geführte Untertitel „Kulturlandschaft des romantischen Historismus“ für die Bewerbung entfällt.

„Mit der Fertigstellung des Nominierungsdossiers sind unsere Antragsunterlagen jetzt komplett. Es war wichtig, das Dossier im Expertenbeirat noch einmal zu schärfen. Das erhöht unsere Chancen für ein positives Votum zum Schweriner Welterbe-Antrag“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier.  In der Stadtvertretung ist die Beschlussfassung für das Antragspaket für die Septembersitzung vorgesehen.

Neben dem wissenschaftlichen Nominierungsdossier beinhaltet die Bewerbung zur Aufnahme auf die Welterbeliste auch einen Managementplan, der Schutz und Erhalt des nominierten Guts darlegt. Die Stadtvertretersitzung beschloss bereits am 28.03.2022 den Managementplan.

Derzeit befinden sich Nominierungsdossier und Managementplan bei einem Übersetzungsbüro und werden im September zur offiziellen Vorprüfung eingereicht. Der 01. Februar 2023 ist dann Stichtag für die Einreichung der vollständigen Bewerbungsunterlagen bei der UNESCO in Paris.

Die Entscheidung über Aufnahme des Residenzensembles auf die UNESCO-Welterbeliste fällt voraussichtlich im Sommer 2024.

Weitere Informationen zur Welterbe-Bewerbung finden Sie unter Auf dem Weg zum Weltkulturerbe - Landeshauptstadt Schwerin

 

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