Die Landeshauptstadt Schwerin hat die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans der Innenentwicklung Nr. 110 " Solaranlage im Blücher Umweltpark " beschlossen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan zeichnerisch dargestellt. Er umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 80.12 "Stern Buchholz - Blücher Umweltpark". Planungsziel ist die Änderung ehemals für sportliche Zwecke genutzter Freianlagen in eine Fläche für Fotovoltaikanlagen zur Gewinnung von Solarstrom.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 2. März bis zum 1. April 2020
in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2 – 6 (Rondell, 4. Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungsfrist können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben. Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird.
Da die Aufstellung des Bebauungsplans gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgt, wurde auf die Durchführung einer Umweltprüfung verzichtet. Es liegen dennoch umweltbezogene Informationen in Form einer herpetologischen und ornithologischen Begutachtung vor.
Den Satzungsentwurf finden Sie auch unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Anregungen auch online abgeben.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum