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Freiflächen im Industriepark zur Brut- und Aufzuchtzeit gesperrt: Schutz von Vögeln und Eidechsen hat von April bis Oktober Vorrang 26.04.2022

 © Dr. Hauke Behr

Auch auf den noch unbebauten Flächen im Industriepark Schwerin in den Göhrener Tannen ist die Natur aus dem Winterschlaf erwacht: Feld- und Heidelerchen trällern ihr Lied, Schwarzkehlchen und Neuntöter haben ihre Nester angelegt. Sobald die Temperaturen wärmer werden, kommen die Zauneidechsen aus ihren Überwinterungsverstecken im Boden und auch die Kreuzkröten machen sich auf den Weg in ihre Laichgewässer, die häufig nur aus einer großen Pfütze auf einem unbefestigten Weg bestehen.

Um das Überleben dieser streng geschützten Arten zu sichern, sperrt die Landeshauptstadt Schwerin die Flächen seit Frühjahr 2018 regelmäßig zur Brut- und Aufzuchtzeit von April bis Oktober. Seitdem gilt jedes Jahr ab dem 1. April das Verbot, diese Flächen zu befahren oder mit Hunden dort spazieren zu gehen. Schilder am Rand des Industrieparks weisen darauf hin. Bei Verstoß gegen die Schutzregeln drohen empfindliche Strafen: Das illegale Befahren der Flächen, z. B. mit Motocross-Maschinen wird mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet.

Die Stadt plant in den kommenden Wochen regelmäßige Kontrollen, ob die Regeln zum Schutz der heimischen Tierwelt eingehalten werden.

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