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Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
Volltext
Üblicherweise erfolgt die Prüfung auf Anordnung der Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben und kann nicht separat beantragt werden.
Je nach Umfang der von Ihnen beantragten Handelserlaubnis umfasst die Prüfung bestimmte Kategorien von Waffen.
Im theoretischen Teil der Prüfung müssen Sie Kenntnis der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen Vorschriften nachweisen.
Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine sichere Handhabung der geprüften Waffenkategorien nachweisen. Hierzu gehören unter anderem das Zerlegen und Zusammenbauen, die Benennung wesentlicher Teile und die Beschreibung der Funktionsweise.
Um die Fachkundeprüfung für den Handel mit Waffen und Munition erfolgreich abzulegen, brauchen Sie nicht nur theoretische, sondern auch praktische Kenntnisse. Daher wird eine umfangreiche Vorbereitung empfohlen.
Wenn Sie eine Erlaubnis für den Handel mit Munition beantragt haben, wird die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe geprüft.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Büchsenmeister besitzen Sie die Sachkunde bereits und müssen diese nicht erneut durch eine Prüfung bei der IHK nachweisen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 22 Absatz 1 Waffengesetz (WaffG)
- § 15 u. § 16 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Landesverordnung zur Ausführung des Waffenrechts
Erforderliche Unterlagen
- Ggf. Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung
Voraussetzungen
- in der Regel muss die Behörde, bei der Sie die Waffenhandelserlaubnis beantragt haben, Sie für die Prüfung an- oder vormelden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren erfahren Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK), bei der Sie die Prüfung ablegen. Sie ergeben sich aus der Gebührenordnung der zuständigen Landesbehörde.
Verfahrensablauf
Normalerweise beantragen Sie die Erlaubnis zum Waffenhandel und werden dann über die zuständige Erlaubnisbehörde zur Prüfung gemeldet. Bei einigen Industrie- und Handelskammern können bzw. müssen Sie sich selbst anmelden.
- Sie erhalten in der Regel die Mitteilung der für die Handelserlaubnis zuständigen Behörde, dass die Prüfung erfolgen soll
- Ihre Anmeldung wird durch die IHK bestätigt und Sie erhalten eine Einladung zum Prüfungstermin
- Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab
- Sie erhalten die Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Fachkundeprüfung durch die IHK
Mit dem Nachverweis der Fachkunde können Sie das Erlaubnisverfahren für den Waffenhandel weiterführen.
Bearbeitungsdauer
- Fachkundeprüfungen finden unregelmäßig statt, daher kann die Dauer zwischen Mitteilung der Behörde und Prüfung variieren
- Die Bescheinigung steht normalerweise sofort oder wenige Tage nach Bestehen des mündlichen Prüfungsteils zur Verfügung
Fristen
Der Fachkundenachweis ist unbefristet und bundesweit gültig.
Formulare
- Formulare: in der Regel erhalten Sie alle notwendigen Formulare von der Behörde, die Waffenhandelserlaubnis ausstellt, in einigen Fällen auch direkt von der Industrie und Handelskammer
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftformerfordernis: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, entnehmen Sie dem Bescheid über Nichtbestehen der Prüfung
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
;Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.10.2020
Zuständige Stelle
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Anja Mikolaschek
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2505 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.058 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
Herr Martin Möller
Position: Fachgruppenleiter
Tel.: | +49 385 1750 |
Fax: | +49 385 1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.067 |
Frau Erdner
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1756 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.058 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischen Feuerwaffenpass verlängern
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde