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Finanzwirtschaft, Stadtkasse

Wer sind wir?

Der Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse sichert die Zahlungsfähigkeit unserer Landeshauptstadt. Denn nur wenn alle Einzahlungen aus eigenen Finanzierungsquellen rechtzeitig zur Fälligkeit eingehen oder notfalls angemahnt oder zwangsvollstreckt bzw. bei Bedarf durch Liquiditätskredite verstärkt werden, können alle notwendigen Auszahlungen auch pünktlich geleistet werden.

Was sind unsere Aufgaben?

Die Aufgaben des Fachdienstes Finanzwirtschaft, Stadtkasse umfassen:  

  • Abgaben
  • die Geschäftsbuchhaltung
  • die Stadtkasse (Schuldnerbuchhaltung, Zahlungsverkehr und Zwangsvollstreckung)
  • das Forderungsmanagement

Unsere Struktur

Abgaben

Schwerin finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürger unserer Stadt wahrgenommen werden. In der Fachgruppe Abgaben werden neben den Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer), u. a. die Vergnügungssteuer sowie die Hundesteuer erhoben. Dies erfolgt durch die Festsetzung  kommunaler Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) über Abgabenbescheide aufgrund gesetzlicher Regelungen oder kommunaler Abgabensatzungen. Die Fachgruppe wendet sich mit diesen Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner. 

Geschäftsbuchhaltung

Die Geschäftsbuchhaltung sorgt intern dafür, dass alle anfallenden Geschäftsvorfälle (soweit nicht in der Anlagenbuchhaltung des Fachdienstes Kämmerei, Finanzsteuerung bearbeitet) buchhalterisch korrekt erfasst werden. Sie bereitet damit die Ein- und Auszahlungen durch die Stadtkasse für die jeweiligen Fachdienste vor. Zugleich werden die Geschäftsprozesse damit nachvollziehbar dokumentiert.

Zahlungsverkehr

Die Stadtkasse führt den gesamten Zahlungsverkehr der Stadtverwaltung über verschiedene Bankkonten und ist auch Ihr Ansprechpartner bei Bezahlverfahren, Zahlungsrückständen sowie nach Mahnung und Zwangsvollstreckung. Reichen die Einzahlungen nicht aus, um Auszahlungen zu leisten, werden Liquiditätskredite aufgenommen.

Schuldnerbuchhaltung

Die Schuldnerbuchhaltung in der Fachgruppe Stadtkasse ist für die Zuordnung von allen Einzahlungen zu den buchhalterisch offenen Einzahlungsposten zuständig. Die Debitorenbuchhaltung mahnt rückständige Zahlungen einmal schriftlich an und leitet trotz Mahnung nicht bezahlte Geschäftsvorfälle zur Zwangsvollstreckung weiter.

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist Aufgabe der Fachgruppe Stadtkasse als kommunale Vollstreckungsbehörde. Sie ist für die Zwangsvollstreckung eigener städtischer Geldforderungen aber auch für die Zwangsvollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen Dritter im Wege der Vollstreckungshilfe im Stadtgebiet zuständig. Die Vollziehungsbeamten der Stadtkasse sind zum Beispiel befugt, Durchsuchungen und Sachpfändungen bei Schuldnern durchzuführen. Die Vollstreckungsbehörde erlässt unter anderem Pfändungs- und Überweisungsverfügungen zu Forderungspfändungen oder lädt Schuldner zur Abgabe von Vermögensauskünften zur Offenbarung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Alle Entscheidungen betreffen unmittelbar die Schuldner unserer Stadt oder Dritter.

Forderungsmanagement

Im Forderungsmanagement werden zentralisiert für die gesamte Stadtverwaltung Entscheidungen über die Stundung, die Niederschlagung oder den Erlass von Geldforderungen schuldnereinheitlich getroffen. Die Entscheidungen richten sich direkt an die Antragsteller und oder Betroffenen.

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Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin -
Finanzwirtschaft, Stadtkasse

Herr Olaf Gersuny
Fachdienstleiter
Raum: 4.091

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

+49 385 545-1441
+49 385 545-1439