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Vermessungs- und Geo­informationsbehörde

Wer sind wir?

Der Fachdienst Vermessung und Geoinformation ist als untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde für das Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin zuständig. Seit 2004 besteht dazu ein Kooperationsvertrag. Der Fachdienst bietet eine Vielzahl von Dienstleistungen für Bürger, Unternehmen und andere Verwaltungseinheiten an. Selbstverständlich sind die Angebote, die mit den Bezeichnungen Katasteramt oder Vermessungs- und Katasteramt verbunden werden, im Fachdienst zu finden. Der Fachdienst hat seinen Hauptsitz im Dienstgebäude Ludwigslust, Haus A.

Was sind unsere Ziele?

Angemessene Rahmenbedingungen für die Arbeit in allen Bereichen sollen sicherstellen, dass die Stadtverwaltung ihren Gemeinwohlauftrag den Vorschriften entsprechend, bürgerfreundlich und effizient erfüllt.

Unsere Struktur

Fachdienstleitung

Der Fachdienst Vermessung und Geoinformation ist für die Führung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters auf dem Gebiet des Landkreises Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin zuständig.

Im Liegenschaftskataster werden für diese Gebietskörperschaften alle Flurstücke und Gebäude nachgewiesen. Dieser Nachweis umfasst die Lage, Nutzung, Größe und die wesentliche topographische Merkmale der Flurstücke Weiterhin werden die Ergebnisse der Bodenschätzung dokumentiert. Die Eigentümer, Erbbauberechtigten und die Eigentümer von Wohnungseigentum werden nachrichtlich in Übereinstimmung mit dem Grundbuch geführt. Als leistungsfähiges Basisinformationssystem dient das Liegenschaftskataster insbesondere den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft. Die Bedürfnisse der Landesplanung, Bauleitplanung, der Grundstücksbewertung sowie des Umwelt- und Naturschutzes werden dabei angemessen berücksichtigt.

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GIS / Geodatenmanagement

Daten mit geografischem Bezug werden für viele Aktivitäten und Entscheidungen herangezogen. Dieses gilt für den privaten Bereich ebenso wie im wirtschaftlichen Bereich sowie der Verwaltung. Geografische Informationssysteme besitzen somit ein enormes Potenzial zur Unterstützung und Optimierung von Geschäftsprozessen. So haben beispielsweise circa 80% der kommunalen Daten einen Raumbezug. Durch eine GIS-gestützte Verarbeitung können umfangreiche Datenbestände erfasst, gepflegt und gehalten werden. Unser Ziel ist es, eine sinnvolle Geodaten-Infrastruktur zu schaffen, um zügig Auskünfte zu erteilen und die notwendigen Bearbeitungsvorgänge deutlich zu beschleunigen.

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Bodenordnung / Geschäftsstelle Umlegungsausschuss

Die Landeshauptstadt Schwerin hat seit 1992 einen ständigen Umlegungsausschuss mit der Befugnis zur selbstständigen Durchführung von Bodenordnungsverfahren. Seine Mitglieder sind weisungsunabhängig und entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

Die Geschäftsstelle Umlegungsausschuss bereitet die Entscheidungen des Umlegungsausschusses vor und setzt diese entsprechend der Beschlussfassung um. Sie führt die Erörterungsgespräche mit den Beteiligten und den betroffenen Fachämtern und erteilt bei Bedarf Genehmigungen nach § 51 BauGB.

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Liegenschaftskataster

Historisch gesehen ist das  Liegenschaftskataster seit 1900 das amtliche Verzeichnis im Sinne der Grundbuchordnung und damit der beschreibende und darstellende Teil der Eigentumssicherung von Grund und Boden.

Bis zum Ende  des Jahres 2014  wurde das ALB und die ALK geführt. Danach wurden diese Komponenten in das Automatisierte Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS®) zusammengeführt. Zeitgleich wurde das Bezugssystem des Liegenschaftskatasters umgestellt. ALKIS® wurde in Mecklenburg-Vorpommern am 26. Januar 2015 als amtliches System eingeführt.
Das Liegenschaftskataster ist der einzige amtliche Nachweis der Flurstücke und Gebäude. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne der Grundbuchordnung und dient somit der Sicherung und dem Schutz des Grundeigentums.

Die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessungen und der durchgeführten Bodenordnungsverfahren werden in die amtlichen Nachweise des Liegenschaftskatasters übernommen und für die Nutzung bereitgestellt.

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Erneuerung Liegenschaftskataster

Wenn das Liegenschaftskatasters nicht mehr geeignet ist, als amtliches Verzeichnis der Grundstücke nach der Grundbuchordnung zu dienen oder wenn es den Anforderungen an ein Geobasisinformationssystem nicht entspricht ist zu erneuern.
Aufgaben der Katastererneuerung waren und sind u.a.:

  • Einführung des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®)
  • Umstellung auf das amtliche Lagebezugssystem ETRS89 mit UTM-Abbildung
  • Vollständige digitale Führung und Bereitstellung der Nachweise des Liegenschaftskatasters
  • Flächendeckende Erhebung und Aktualisierung des Gebäudebestandes
  • Aktualisierung der tatsächlichen Nutzungen
  • Übernahme der Ergebnisse der Bodenschätzung
  • Führung der Nachweise der gesetzlicher Klassifizierungen und topographischer Gegenstände
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Vermessung

Ob zur Umsetzung eines Bauvorhabens, der Neubildung eines Grundstücks oder aber zur Anzeige eines vorhandenen Grenzverlaufs, in der Regel ist eine Vermessung notwendig. Unter einer Liegenschaftsvermessung sind solche Vermessungen zu verstehen, deren Ergebnis in das Liegenschaftskataster übernommen werden kann. Hierzu zählen Grenzfeststellungen, Grenzwiederherstellungen, Abmarkungen, Verschmelzungen und Gebäudeeinmessungen. Unter besonderen Voraussetzungen können auch Sonderung vorgenommen werden.

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Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin

Einen umfassenden Überblick über den Grundstücksmarkt in der Landeshauptstadt Schwerin hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Der Gutachterausschuss ist ein fachkundiges Kollegialgremium von Spezialisten aus verschiedenen Bereichen der Immobilienbranche. Mittels seiner Geschäftsstelle werden sämtliche  Verträge über Grundstückstransaktionen erfasst und analysiert. Daraus werden wertermittlungsrelevante Daten, Bodenrichtwerte und Durchschnittspreise für Grundstücke abgeleitet und veröffentlicht, als wesentlicher Beitrag zur Transparenz des Grundstücksmarktes für Jedermann.

Insbesondere erstattet der Gutachterausschuss Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechte an Grundstücken. Die Gutachtenvorbereitung erfolgt durch speziell geschulte Mitarbeiter der Geschäftsstelle mit entsprechender Sach- und Marktkenntnis.

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Geoportal Schwerin
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Landeshauptstadt Schwerin und
Landkreis Ludwiglust-Parchim -
Vermessungs- und Geoinformationsbehörde

Herr Ulrich Frisch
Fachdienstleiter

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust

03871 722-6200

Anfahrtshinweise

Öffnungszeiten Standort Ludwigslust

Montag  und Freitag
8 Uhr bis 13 Uhr

Dienstag und Donnerstag
8 Uhr bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Mittwoch
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