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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Stadtentwicklung und Stadtplanung

Die Aufgaben der Fachgruppe "Stadtentwicklung und Stadtplanung" umfassen insbesondere das gesamte Spektrum der räumlichen Planungen: Die von der Integrierten Stadtentwicklungsplanung, dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept über die gesamtstädtische Flächennutzungsplanung werden mittelfristige und gesamtstädtische Konzepte erarbeitet. Die gesetzliche Grundlage des kommunalen Planungsrechts ist im Baugesetzbuch definiert. Für einzelne Bereiche werden die städtebaulichen Ziele in einzelnen Bebauungsplänen konkretisiert. Bebauungspläne werden als kommunales Ortsrecht (Satzung) beschlossen und sind für jede Bürgerin und jeden Bürger verbindlich.

Neben der Bauleitplanung gestaltet die Fachgruppe den Prozess der Stadterneuerung der Innenstadt und des Stadtumbaus der Großwohnsiedlungen.

Adresse

19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Am Packhof 2-6

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin

Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde