Mit dem Corona-Virus Infizierte erhalten seit dem 1. April 2022 vom Gesundheitsamt Schwerin keine gesonderten Isolationsbescheide mehr.
Aufgrund der entspannten Coronainfektionslage bei weiter sinkenden Fallzahlen reduziert das Gesundheitsamt auch den Kontakt zu infizierten Bürgern.
Bisher waren bei vorhandenen Kontaktdaten coronainfizierte Schwerinerinnen und Schweriner durch das Gesundheitsamt im Rahmen der Ermittlungen per SMS oder E-Mail gebeten worden, notwendige Angaben zu vervollständigen. Diese Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt entfällt ab 1.Februar.
Die Ermittlungen der Gesundheitsbehörde beschränken sich zukünftig auf die Häufungen in Kliniken sowie Alten-und Pflegeheimen. Mit diesen Einrichtungen steht das Gesundheitsamt in direktem Austausch.
Die Laborbescheide mit dem Nachweis eines positiven PCR Befundes enthalten dann einen zusätzlichen Informationstext des Gesundheitsamtes. Er beinhaltet Verhaltenshinweise bei der Corona-Infektion, insbesondere die Notwendigkeit einer häuslichen Absonderung nach §5 Corona LVO.
Mit dem positiven PCR-Befund können sich Betroffene dann außerdem den Genesenen-Nachweis (z.B. in einer Apotheke) ausstellen lassen. Er gilt auch als Isolationsbescheid für die Vorlage beim Arbeitgeber. Diese Vereinfachung der Arbeitsabläufe wird in ganz Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.
Die Laborbefunde können Betroffene direkt beim Labor abfordern. In der Regel verfügt das Labor dazu über ein Online-Angebot und der Befund wird digital versandt. Dieses Dokument kann der Infizierte sich ausdrucken oder bei Bedarf per Handy vorzeigen. Für weitere Fragen erteilt wie bisher die Corona-Hotline unter 0385 545-3333 Auskunft.