
Als Reaktion auf die anhaltend hohen Infektionszahlen mit dem Corona-Virus nimmt die Landeshauptstadt ihre Corona-Hotline unter 545-3333 wieder in Betrieb. Das Telefon ist Montag bis Freitag von 10 bis 14 Uhr mit zwei Mitarbeiterinnen besetzt. Außerhalb dieser Zeit werden unter der Telefonnummer allgemeine Fragen zur Infektion ausschließlich über das Auswahlmenü der Telefontastatur durch eine Bandansage beantwortet.
"Uns erreichen derzeit im Gesundheitsamt wieder viele Anfragen von Menschen, die sich erstmals oder zum wiederholten Male mit dem Virus infiziert haben. Deshalb bieten wir die Hotline wieder an und können das Angebot bei Bedarf auch wieder ausweiten", sagt Gerit Hübner, Hygieneärztin des Schweriner Gesundheitsamtes.
Bedingungen für kostenlose Bürgertests
Die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ist ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Die neue Verordnung sieht vor, dass unter anderem Bewohnende, Betreute, Behandelte und Besuchende in medizinischen und -Pflegeeinrichtungen, Kinder unter 5 Jahren, Haushaltsangehörige von Infizierten sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, kostenlose Schnelltests in Teststationen in Anspruch nehmen können. Erkrankte mit Covid19-typischen Symptomen sollten zum Arzt/ zur Ärztin gehen und dort einen kostenlosen Test machen lassen.
Menschen, die am Tag der Testung sonstigen Kontakt mit einer vulnerablen Person (dazu zählen Menschen mit Vorerkrankung, Menschen ab 60 Jahren) haben und Personen, die am Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen, haben künftig Anspruch auf einen 3-Euro-Bürgertest. Dies gilt auch, wenn die Corona-Warn-App ein erhöhtes Risiko anzeigt. Von einer anlasslosen Testung in einer Teststation oder medizinischen Einrichtung wird abgeraten.
Stadt meldet Coronazahlen nur noch wochentags
Mit der Rückführung der Corona-Maßnahmen auf wenige Basis-Schutzmaßnahmen geht auch das Schweriner Gesundheitsamt wieder zu einem regulären Betrieb an den Werktagen über. Aktuelle Infektionszahlen werden vom Gesundheitsamt nur noch von Montag bis Freitag an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Mit dem Corona-Virus Infizierte erhalten an den Wochenenden jetzt zuerst die Laborbefunde mit dem Ergebnis des PCR-Tests. Diese gelten zugleich als Isolationsbescheid des Gesundheitsamtes und informieren über Verhaltensweisen bei der Corona-Infektion, insbesondere die Notwendigkeit einer häuslichen Absonderung nach §5 Corona LVO. Zusätzlich verschickt das Gesundheitsamt bei Vorliegen der Kontaktdaten weiterhin eine SMS oder E-Mail, allerdings mit der Rückkehr zu den regulären Dienstzeiten nicht ehr an den Wochenenden, sondern erst wieder ab montags.
Bürgertestung im Überblick