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Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Alten Friedhof und Waldfriedhof für Januar, Februar und März 2018 22.09.2017

Nach § 14 (8) der Friedhofsordnung für die von der Landeshauptstadt Schwerin verwalteten Friedhöfe vom 08.02.2001, im Stadtanzeiger vom 25.03.2001 veröffentlicht, zuletzt geändert am 21.04.2017, im Internet veröffentlicht am 30.06.2017, wird der Ablauf von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten auf dem Alten Friedhof und dem Waldfriedhof bekannt gegeben.

Die Friedhofsordnung regelt im § 28 Alte Rechte:

„(1) Bei Wahlgrabstätten, über welche die Friedhofsverwaltung vor Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung bereits verfügt hat, richtet sich die Nutzungszeit nach bisherigen Vorschriften, soweit sich aus Abs. 2 nicht etwas anderes ergibt.
(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung entstandenen Nutzungsrechte von unbegrenzter oder unbestimmter Dauer sowie solche mit einer längeren als in § 14 Abs. 1 festgesetzten Dauer enden am 31.12.2002, nicht jedoch vor Ablauf der diesen Zeitpunkt überschreitenden Ruhezeit des vor Inkrafttreten dieser Friedhofsordnung zuletzt Bestatteten.

(3) Die Verlängerung des Nutzungsrechts ist entsprechend § 14 Abs. 5 und 6 möglich. Die Friedhofsverwaltung legt fest, in welchen Grabfeldern und auf welchen Grabstätten eine Verlängerung der Nutzungsrechte über den sich aus Absatz 2 ergebenden Zeitpunkt hinaus beantragt werden kann.“

Im Januar, Februar und März 2018 laufen alle Nutzungsrechte an den Grabstätten ab, auf denen die letzte Bestattung im Monat Januar, Februar bzw. März 1993 erfolgte und sofern das Nutzungsrecht nicht über das Jahr 2018 hinaus verlängert wurde.

Nutzungsberechtigte, die keine Verlängerung des Nutzungsrechtes wünschen, haben nach
§ 23 (2) der Friedhofsordnung die Grabmale einschließlich Sockel und Fundament, Einfassungen sowie sonstige bauliche Anlagen zu entfernen. Zu beachten ist, dass es dazu laut § 20 (1) der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Friedhofsverwaltung bedarf.

Für alle Fragen, Antragstellungen u.a. zu Nutzungsrechtsverlängerungen u. ä. stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der Friedhofsverwaltung während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Der Kaufbrief bzw. die Überlassungsbescheinigung für die Grabstätte ist vorzulegen.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung, Am Krebsbach 1
montags, mittwochs und freitags  8:30 – 12:00 Uhr
dienstags geschlossen
donnerstags 13:00 – 18:00 Uhr (November-Februar bis 17:00 Uhr)

Telefon der Friedhofsverwaltung: 0385 64108-0

 

Öffnungszeiten des Servicebüros, Obotritenring 247
dienstags 13:00 – 17:00 Uhr

Schwerin, den 11.09.2017

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
SDS - Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin

im Auftrag

Ilka Wilczek

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