Der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin hat am 24.09.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 88.13 „Lewenberg – Ehemalige Möbelwerke“ beschlossen.
Am 21.03.2017 hat der Hauptausschuss der Landeshauptstadt Schwerin beschlossen, weitere Flurstücke im nordwestlichen Eckbereich des Plangebietes in den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes einzubeziehen.
Das Plangebiet liegt nördlich der Möwenburgstraße an der Wismarschen Straße in der Schweriner Nordstadt und bezieht sich auf die ehemaligen Betriebsstätten der ehemaligen „Schweriner Möbelwerke“ und der „Spezialbau GmbH. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist im Übersichtsplan dargestellt
Ziel des Bebauungsplanes ist es, Wohnbauflächen zu entwickeln. Die an der Wismarschen Straße bestehenden gewerblichen und Verwaltungsnutzungen werden in die Planung integriert.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum