Die Landeshauptstadt Schwerin hat beschlossen, den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 100 "Krebsförden – Sondergebiet Grabenstraße/Ellerried" aufzustellen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst das Areal des Heimtextilenmarktes und des Sieben-Seen-Centers. Planungsziel ist die Ansiedlung eines Möbelmarktes am Standort des Heimtextilenmarktes sowie die planungsrechtliche Sicherung bereits vorhandener Einzelhandelseinrichtungen. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Bernd Nottebaum