Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Hamburg/Schwerin, vom 26.07.2017, Az. 571ppi/010-2016#042, liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 28.08.2017 bis 11.09.2017 im Bürgerbüro der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hamburg/Schwerin, Pestalozzistraße 1, 19053 Schwerin, eingesehen werden.
Mit dem Ende der gesetzlichen Auslegungsfrist von zwei Wochen gilt der Beschluss den Betroffenen gegenüber, an die keine persönlich Zustellung erfolgt ist, als zugestellt (§74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz).