Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 07.02.2017 beschlossen, die Innenbereichssatzung „Ehemalige Schwimmhalle am Fliederberg“ aufzustellen. Vorgesehen ist, die Innenbereichssatzung im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.
Ein Investor hat sich bereit erklärt, das Gebäude der ehemalige Schwimmhalle zu erhalten und umzunutzen. Um auf der vorhandenen Parkplatzfläche Wohnungsbau zu entwickeln ist ein Planverfahren notwendig. Im Übersichtsplan ist der Geltungsbereich dargestellt.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum