Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 02. Mai 2017 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 99.17 "Neu Zippendorf – Cottbuser Straße" aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Er umfasst u.a. das Areal der ehemaligen Hochhausgruppe an der Cottbuser Straße. Planungsziel ist die Entwicklung drei- bis fünfgeschossiger Wohngebäude. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
i.V. Bernd Nottebaum
Ebenfalls im Stadtanzeiger Nr. 09/2017 am 12. Mai 2017 veröffentlicht.