Die Landeshauptstadt Schwerin hat beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 97.16 „Wickendorf-West“ zu erweitern. Der neue Geltungsbereich ist im Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet befindet sich am nördlichen Stadtrand und grenzt unmittelbar an die Gemeinde Seehof an.
Im Stadtteil Wickendorf bestehen Wohnbaupotentiale. Aus diesem Grund werden Bauflächen für Einzel- und Doppelhäuser ausgewiesen. Planungsziel ist, die Entwicklung von Wohnbauflächen sowie die Einbindung der vorhandenen Freiraumstruktur, um einen attraktiven Wohnstandort zu entwickeln.
Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bernd Nottebaum