Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts sind kostenbasierte Entgelte zu erheben. Diese gelten für das jeweils kommende Schuljahr und sind bis zum 30.06. eines jeden Jahres zu veröffentlichen. Für das Schuljahr 2017/ 2018 wird das Entgelt hiermit auf 23,07 EUR zzgl. MwSt. pro Stunde und Bahn festgesetzt.
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Bildung und Sport
Schwerin, 01.06.2017