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Öffentliche Auslegung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Innenbereichssatzung) „Ehemalige Schwimmhalle am Fliederberg“ 03.11.2017

Übersichtskarte © Landeshauptstadt Schwerin

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 24.10.2017 beschlossen, den Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Baugesetzbuch) auszulegen. Das Plangebiet befindet sich östlich des Lankower Sees. Der Geltungsbereich ist im Lageplan dargestellt. Gemäß §13 BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans liegt in der Zeit vom 13. November bis zum 13. Dezember 2017

in der Stadtverwaltung Schwerin, Am Packhof 2-6 (Rondell, 4.Etage) während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Während der Auslegungszeit können Sie Stellungnahmen schriftlich einreichen oder während der Dienststunden zur Niederschrift geben.

Ihre Stellungnahme kann bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn sie nicht fristgerecht abgegeben wird. Ein Antrag auf Normenkontrolle (§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung) ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die Sie im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Den Satzungsentwurf und weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.schwerin.de/buergerbeteiligung. Dort können Sie Ihre Anregungen auch online abgeben.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung

Bernd Nottebaum

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