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Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
Volltext
Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil II (Fahrzeugbrief) wird als Ersatz eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt. Eine neue ZB II wird auch dann ausgestellt, wenn die für die Eintragung der Zulassung bestimmten Felder durch Umschreiben ausgefüllt oder die ZB beschädigt ist. Auch muss der alte Fahrzeugbrief in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden, wenn eine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt werden muss. Ein Nebeneinander von altem Fahrzeugschein und neuer Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht zulässig.
Das Entwerten der alten Bescheinigung wird unter Eintragen der Nummer der neuen Bescheinigung dokumentiert. In begründeten Einzelfällen kann die Zulassungsbehörde beim Kraftfahrt-Bundesamt anfragen, ob das Fahrzeug im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen, ein Suchvermerk vorhanden oder ob bereits eine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgegeben worden ist.
Der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II ist der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen, die das Kraftfahrt-Bundesamt hiervon unterrichtet. Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen. Bei Verlust des Fahrzeugscheins ist üblicherweise eine persönliche Vorsprache des letzten Inhabers des Fahrzeugscheins erforderlich. Die Zulassungsbehörde wird in der Regel eine Versicherung an Eides statt über den Verlust verlangen. Das Kraftfahrt-Bundesamt bietet die in Verlust geratene Bescheinigung auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden.
Wird die in Verlust geratene Zulassungsbescheinigung Teil II wieder aufgefunden, ist diese unverzüglich bei der Zulassungsbehörde abzuliefern. Zur Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist neben dem Halter und dem Eigentümer bei Aufforderung durch die Zulassungsbehörde jeder verpflichtet, in dessen Gewahrsam sich die Bescheinigung befindet. Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, muss diese bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.
Für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind oder waren, ist das Ausfüllen eines Vordrucks einer Zulassungsbescheinigung Teil II nur unter Vorlage der EG-Übereinstimmungserklärung (dass für das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung vorliegt), der nationalen Typgenehmigung oder der Datenbestätigung zulässig.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige der Polizei
- bei Verlust oder einem sonstigen Abhandenkommen: eine Versicherung an Eides statt, die von einem Notar oder in der Zulassungsbehörde abgenommen werden kann
- soweit vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief, wenn bislang noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
- bei gleichzeitigem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
- nationale Typgenehmigung oder Datenbestätigung (CoC-Papier)
- Bei Vertretung durch einen Dritten zusätzlich:
- eine schriftliche Vollmacht für die Ersatzausstellung, einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers – es sei denn, es handelt sich um eine notariell errichtete Vollmacht – und Personaldokument des Bevollmächtigten
- soweit vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es werden Gebühren und Auslagen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben und von der Zulassungsbehörde festgesetzt. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand. Im Zusammenhang mit der Amtshandlung notwendige Auslagen, die nicht in der Verwaltungsgebühr einbezogen sind, sind zu erstatten. Nähere Auskünfte zu den Kosten erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Verfahrensablauf
Wurde dem Fahrzeughalter/Eigentümer die ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) gestohlen, muss dieses bei der Polizei angezeigt werden. Ist dem Fahrzeughalter/Eigentümer der Schein, das Verzeichnis, der Brief oder der Nachweis verloren gegangen oder sonst abhandengekommen, hat er eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Scheins, Verzeichnisses, Briefs oder Nachweises abzugeben. Seine eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Scheins, des Verzeichnisses, des Briefes oder des Nachweises kann der Halter persönlich bei einem Notar oder in der Fahrzeugzulassungsbehörde abgeben. Das Kraftfahrtbundesamt bietet die in Verlust geratene oder sonst abhandengekommene Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) auf Antrag im Verkehrsblatt mit einer Frist zur Vorlage bei der Zulassungsbehörde auf. Eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II darf erst nach Ablauf der Frist ausgefertigt werden (ca. 15 Kalendertage). Für das Ausstellen von Ersatzdokumenten prüft die Zulassungsbehörde die zum Fahrzeug gemachten Angaben und händigt nach der Aufbietungsfrist die ausgefertigte Zulassungsbescheinigung Teil II aus.
Fristen
Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren gegangen oder sonst abhandengekommen, ist der Verlust einer ausgefertigten Zulassungsbescheinigung Teil II der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Wird nach Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II für eine in Verlust geratene Bescheinigung diese wieder aufgefunden, hat der Halter oder Eigentümer des Fahrzeugs sie unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzuliefern.
Formulare
Formulare liegen bei den Zulassungsbehörden bereit.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.04.2019
Zuständige Stelle
Den Antrag auf Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II stellen Sie bitte bei der Zulassungsbehörde Ihres Landkreises, der großen kreisangehörigen Stadt oder der kreisangehörigen Stadt, bei der Sie das Fahrzeug zugelassen haben. In Mecklenburg-Vorpommern nehmen in ihrem Gebiet die Landräte und (Ober)Bürgermeister der kreisfreien sowie der großen, kreisangehörigen Städte die Aufgaben der Zulassungsbehörde wahr. Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen die der Hauptwohnung, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.
Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
19370 Parchim, Stadt
Putlitzer Straße 25
Telefon:
115
(Behördenrufnummer)
Kontakt
Behördenrufnummer 115
Zuständig für :
- Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen
- Anhängerklasse E beantragen
- Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
- Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht in Umweltzonen - Genehmigung
- Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) beantragen
- Betrieb von Fahrzeugen Erlaubnis Ersatz nach Verlustanzeige
- Betrieb von Fahrzeugteilen Erlaubnis
- E-Plakette für elektrisch betriebene Fahrzeuge aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Betrieb von Fahrzeugen beantragen
- Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder A2 um die nächsthöhere Klasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse L beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klasse T beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen
- Erweiterung der Fahrerlaubnis um Klasse B beantragen
- Fahrerkarte beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse C, C1, CE oder C1E beantragen
- Fahrerlaubnis - Erweiterung um Klasse D, D1, DE oder D1E beantragen
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse L beantragen
- Fahrerlaubnis für die Klasse T beantragen
- Feinstaubplakette beantragen
- Führerschein Ausstellung
- Führerschein - Abgabe und Annahme
- Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
- Führerschein - Umtausch einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
- Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen beantragen
- Gewerbliche Personenbeförderung im Straßenverkehr beantragen
- Grundstücksmarktbericht einsehen
- Internationalen Führerschein beantragen
- Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen
- Kraftfahrzeug: Erstzulassung oder Neuzulassung beantragen
- Kraftfahrzeug: Überlassung eines Fahrzeuges bescheinigen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen
- Kraftfahrzeug: Wiederzulassung ohne Halterwechsel (Ummeldung) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland) beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Ersatz bei Diebstahl/Verlust beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Änderung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Ausstellung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: E-Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Erstmalige Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: H-Kennzeichen für historische Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Mitnahme bei Umzug
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen (älter als 30 Jahre) beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
- Kraftfahrzeugkennzeichen: Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
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- Verlängerung der Fahrerlaubnisse der Klassen C, CE, C1, C1E beantragen
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E beantragen
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