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Bodenschutzkonzept für Schwerin

Wasserfeder in einem Niedermoorbereich mit Kleingewässer auf Schelfwerder © Hauke Behr

"Es gibt in der ganzen Natur keinen wichtigeren, keinen der Betrachtung würdigeren Gegenstand als den Boden." (Frédéric Albert Fallou, 1862)

Mit einem wachsenden Bedarf an Siedlungs-, Verkehrs-, Gewerbe- und Industrieflächen auf Kosten von natürlichen Böden auf Freiflächen außerhalb von Siedlungsräumen sieht sich auch Schwerin konfrontiert.
Vor dem Hintergrund der immer knapper werdenden und nicht wiederherstellbaren Ressource Boden müssen Städte und Gemeinden eine Strategie entwickeln, die noch verbliebenen natürlichen Böden zu schützen, insbesondere im Hinblick auf die Nahrungsmittelproduktion. Aber auch die Klimawirksamkeit von Böden erreicht im Kontext des  Klimawandels einen immer höheren Stellenwert, was vor allem die im Norden und Osten Deutschlands und so auch die im Stadtgebiet von Schwerin vorkommenden Moorböden betrifft.

Zum nachhaltigen Schutz der natürlichen Bodenvorkommen vor allem außerhalb des Siedlungsbereiches bzw. zur Lenkung einer unvermeidbaren Flächeninanspruchnahme auf weniger wertvolle Böden hat die Landeshauptstadt Schwerin nun als zweite Kommune in Mecklenburg-Vorpommern ein Bodenschutzkonzept erarbeiten lassen. Den Auftrag hierzu erhielt Dr. Stephan I. Mayer, dem an dieser Stelle nochmals herzlichst für die gute Zusammenarbeit und das Ergebnis gedankt wird.

Mit Beschluss der 32. Sitzung der Stadtvertretung am 08.05.2023 wurde das Bodenschutzkonzept für Schwerin durch die Stadtvertreter zur Kenntnis genommen. Gemäß Beschluss sind zudem bei allen zukünftigen Planungen und Planungsentscheidungen die Empfehlungen des Bodenschutzkonzeptes mit zu berücksichtigen.

Im Folgenden sollen die wichtigsten Kapitel des Bodenschutzkonzeptes vorgestellt werden. Das vollständige Konzept sowie die drei wichtigsten Ergebniskarten (regelmäßig aktualisiert und in hoher Auflösung) können weiter unten auch als PDF heruntergeladen werden. Für weitere Informationen und Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Bodenschutzbehörde gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und bedanken uns für Ihr Interesse am Bodenschutz!

Anlass
Wickendorf-West vor (2017, oben) und nach der Bebauung (2022, unten) © Landeshauptstadt Schwerin & US4 Copter Oldenburg

Der zunehmender Flächenbedarf/-verbrauch für Siedlung und Verkehr steht seit langem dem hohen Stellenwert des Bodens und seiner Funktionen im Naturhaushalt und der Umwelt gegenüber. Bodenschutzfachlich ungeregelte Flächenneuinanspruchnahme, v. a. außerhalb der bestehenden Siedlungsbereiche, kann teilweise erhebliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Klima und rückwirkend auch auf den Menschen haben. Die Beeinträchtigung und/oder Zerstörung von Bodenfunktionen führt zum Verlust fruchtbarer Böden und Landwirtschaftsflächen, zu Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes sowie zum Verlust von Lebensräumen und damit (Boden)Biodiversität und hat negative Klimaauswirkungen. Ökonomische Nachteile ergeben sich durch Förderung von Bodenknappheit und -verteuerung, Flächennutzungskonkurrenzen, der Abnahme der Siedlungsdichte und der Zunahme des Ressourcenverbrauchs durch höhere  Transports-, Lebenshaltungs- und Infrastrukturunterhaltungskosten.

Flächenneuinanspruchnahmen außerhalb der Siedlungsbereiche fanden und finden immer noch  überwiegend auf landwirtschaftlich genutzten Flächen statt, was zu Lasten fruchtbarer Böden geht. Der Verlust fruchtbarer regionaler Landwirtschaftsflächen kann, neben den oben genannten Auswirkungen auf die natürlichen Bodenfunktionen, auch negative sozioökonomische Auswirkungen haben, wie etwa weniger Arbeitsplätze in der Nahrungsmittelproduktion oder erhöhte Lebensmittelpreise. Das jüngste Beispiel für den Verlust fruchtbarer Landwirtschaftsfläche in Schwerin ist das Plangebiet "Wickendorf-West", für welches ca. 10 ha Ackerflächen zu Wohnbauflächen umgenutzt und zu ca. 40 % versiegelt wurden.

Im Jahr 2021 lag die Flächenneuinanspruchnahme in ganz Deutschland bei 55 Hektar pro Tag. Dies entspricht einer Fläche von circa 78 Fußballfeldern. Fläche ist, wie auch der Boden, eine endliche Ressource, mit der der Mensch sparsam umgehen muss, um sich seine Lebensgrundlagen zu erhalten. Auf Bundesebene soll mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und dem Integrierten Umweltprogramm des Bundes bis 2050 ein „Flächenverbrauchssaldo“ von Null erreicht werden. Flächenverbrauch ist ein schleichendes Phänomen. Bürger und selbst politische Entscheidungsträger nehmen es kaum wahr. Daher mangelt es weithin am nötigen Problembewusstsein.

Ein weiterer Anlass war die Ausrufung des Klimanotstands auf kommunaler Ebene im Januar 2020 durch die Stadtvertretung Schwerin (Beschluss 67/2019). Demnach sind bei allen zukünftigen Planungen und Planungsentscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Das Bodenschutzkonzept soll den Anforderungen des Beschlusses aus Bodenschutzsicht gerecht werden.

Weitere Informationen zum Flächenverbrauch
Ziele
 Schelfvoigtsteich auf Schelfwerder mit Hochmoorbereichen im Hintergrund<br> © Hauke Behr

Vorrangiges Ziel des Bodenschutzkonzeptes ist es, die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der natürlichen Bodenfunktionen und Archivfunktion (§ 1 BBodSchG), zum sparsamen Umgang mit dem Schutzgut Boden (§ 2 LBodSchG M-V) und den Flächen (§ 2 ROG) umzusetzen. Hierzu soll, neben der Nutzung von Baulücken und Recyclingstandorten, die Flächen(neu)inanspruchnahme und der damit einhergehende vollständige Bodenfunktionsverlust durch Versiegelung und Überbauung auf eher unsensiblere und weniger schützenswerte Bodenbereiche umgelenkt werden.

Das Bodenschutzkonzept bündelt die Vielzahl der bereits vorhandenen bodenbezogenen Daten und setzt diese in Beziehung zueinander, so dass die Handhabbarkeit der verfügbaren Daten zum Schutzgut Boden erleichtert wird. Dadurch verbessert sich nicht nur die Bewertung von Eingriffsvorhaben bereits in einem sehr frühen Planungsstadium, wodurch sich letztendlich Vorteile für die Handhabung der Eingriffsregelung und Erleichterungen für das Herausarbeiten der Betroffenheit des Schutzguts Boden im Rahmen der Umweltberichtserstellung ergeben, sondern durch die Aufstellung von Ausgleichsmaßnahmen (z. B. in Form von Oberbodenauftrag auf Böden mit geringer Leistungsfähigkeit oder Entsiegelungen) und die Benennung entsprechender Flächen auch die Möglichkeit eines schutzgutbezogenen Ausgleichs, von dem sowohl die Landwirtschaft als auch die Öffentlichkeit profitiert.

Das Bodenschutzkonzept soll jedoch keine Entscheidungen der Stadtentwicklungsplanung vorwegnehmen, sondern eine Grundlage für eine qualifizierte Entscheidungsfindung und damit sachgerechte Abwägung bieten.

Die allgemeinen Bodenrichtwerte, also die monetäre Bewertung eines Bodens bzw. eines Bauplatzes, werden von der Bodenbewertung in diesem Bodenschutzkonzept vermutlich kaum beeinflusst, da diese sich i. d. R. hauptsächlich aus den durchschnittlichen Kaufpreisen einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen errechnen. Weitere Faktoren, die in den Bodenrichtwert einfließen sind z. B. die Infrastruktur, die Grundstücksgröße, die Bauvorschriften und der Erschließungsgrad. Zu- und Abschläge können jedoch aufgrund besonderer individueller Eigenschaften eines Grundstücks vorgenommen werden. Hier können die Bodeneigenschaften und auch die Bepflanzung eines Grundstücks dann eine Rolle spielen. Allerdings kommt es auch stark auf die politische Gewichtung eines solchen Bodenschutzkonzeptes an, ob dieses im Stande ist, einen Einfluss auf Grundstückswerte zu nehmen. Letztendlich bleibt es jedoch vermutlich bei einer Einzelfallentscheidung, inwiefern Grundstückspreise von einer Bodenbewertung beeinflusst werden.

Datengrundlagen und Methodik
Diverse Datengrundlagen für das Bodenschutzkonzept<br> © Landeshauptstadt Schwerin

Die Bodenfunktionsbewertung in vorliegendem Bodenschutzkonzept wurde grundsätzlich vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) übernommen und ist beschrieben in der Dokumentation "Konzeptionelles Bodenfunktionsbewertungsverfahren M-V (KBFBV M-V)" des LUNG M-V (2015). Im Rahmen des KBFBV M-V wurden  nur bestimmte Bodenteilfunktionen (Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Extreme Standortbedingungen, Natürlicher Bodenzustand) anhand ausgewählter Parameter bewertet.  Die sich daraus ergebenden fünfstufige Schutzwürdigkeit der Böden (1. höchste, 2. hohe, 3. erhöhte, 4. allgemeine, 5. geringe) stellt dabei die Grundlage für eine dreistufige bodenschutzfachliche Abwägungsempfehlung dar (1. Vor baulicher Nutzung zu schützender Boden, 2. Optionsflächen für nachrangige bauliche Nutzung, 3. Primär bei Bedarf baulich zu nutzender Boden).

De o. g. Bewertung der Bodenteilfunktionen diente als Grundlage für die Neubewertung der Böden in Schwerin. Hierzu wurden eine Vielzahl von standort- und bodenbezogenen Daten genutzt, u. a. zu Geologie, Bodentypen und Bodenfunktionen, Altlasten und Bodengefährdungen, Biotope und der Lage in Schutzgebieten sowie Bodenschätzung, Landnutzung und Landschafts-/Flächennutzungsplanung, welche durch auf- und abwertende Standortsachverhalte erweitert wurden. Zu einer Abwertung führten Flächen aus dem Altlastenkataster, Flächen mit Kampfmittelbelastung, Flächen im neu abgegrenzten Siedlungsbereich, entwässerte Flächen sowie Auffüllungen/Abgrabungen. Zu einer Aufwertung führen Böden, die als Archive der Natur- und Kulturgeschichte beurteilt wurden, selten Böden, Moore und/oder die Lage in Schutzgebieten und Biotopen.

Hieraus ergibt sich eine Karte zur Schutzwürdigkeit der Böden in Schwerin, aus der sich die bodenschutzfachlichen Abwägungsempfehlungen für die zukünftige Siedlungsentwicklung gemäß KBFBV M-V sowie Bodenschutzmaßnahmen direkt ableiten lassen.

Desweiteren wurde die Empfindlichkeit der Böden in Schwerin (Bodenempfindlichkeit) bewertet. Hierzu wurden die nichtstofflichen Gefährdungen Schadverdichtungsgefährdung bzw. Verdichtungsempfindlichkeit des Bodens und die natürliche Erosionsgefährdung durch Wind und Wasser betrachtet. Die Karte der Bodenempfindlichkeit erlaubt die Identifizierung empfindlicher Flächen, die aufgrund ihrer Erosionsgefährdung und/oder Verdichtungsempfindlichkeit höhere Anforderungen an Schutzmaßnahmen bei der landwirtschaftlichen Nutzung oder Baumaßnahmen mit Bodeneingriffen stellen, und auch als mögliche Flächen für bodenschutzbezogene Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen dienen können.

Weitere Informationen zur Bewertung der Böden in Schwerin finden Sie im 4. Kapitel des Bodenschutzkonzeptes.

Ergebnisse: Schutzwürdigkeit der Böden
 Schutzwürdigkeit der Böden in Schwerin<br> © Landeshauptstadt Schwerin

Für das Bodenschutzkonzept wurden insgesamt rund 1.056 ha bzw. rund 106 km² Bodenfläche in Schwerin bewertet. In Bezug auf die Schutzwürdigkeit verteilen sich die Böden folgendermaßen:

1. Etwa 1.302 ha Böden in Schwerin (12,3 %) in die Kategorie der höchsten Schutzwürdigkeit eingestuft. Darunter sind fast ausschließlich Moorstandorte, aber auch seltene und sehr seltene Bodeneinheiten erfasst, die zu einem geringen Anteil auch im Siedlungsbereich liegen.

2. Eine hohe Schutzwürdigkeit wird auf einer Fläche von ca. 1.302 ha (12,3 %) erreicht. Hier sind v. a. Randbereiche von Mooren mit hoher Naturnähe und ältere Waldstandorte erfasst, aber auch Gehölzstandorte wie auf den Inseln Ziegel- und Kaninchenwerder und gewässerbegleitende Gehölze sowei vereinzelte Kleingärtenbereiche und ältere Parkanlagen im Siedlungsbereich.

3. Eine erhöhte Schutzwürdigkeit erreicht eine Fläche von insgesamt rund 3.362 ha (31.6 %). Hier handelt es sich überwiegend um die landwirtschaftlichen Nutzflächen im Norden und die größeren zusammenhängenden Waldstandorte im Süden und Nordwesten von Schwerin. Auch ein Großteil der Kleingärten in Schwerin weist diese Schutzwürdigkeit auf, da in ihnen die natürlichen Bodenfunktionen meist noch vollkommen intakt sind.

4. Die Flächen mit der Einstufung allgemeine Schutzwürdigkeit betragen ca. 1.193 ha (11,3 %) und befinden sich fast ausschließlich im Siedlungsbereich. Hierbei handelt es sich um offene Flächen, öffentliche und private Grünflächen sowie länger stillliegende Brachflächen, auf den die natürlichen Bodenfunktionen noch weitestgehend intakt sind. Vorher höher bewertete Standorte im Siedlungsbereich wurden dadurch um eine Wertstufe herabgestuft bzw. um zwei bei Vorliegen einer Kampfmittelbelastung.

5. Eine geringe Bodenschutzwürdigkeit liegt auf einer Fläche von etwa 3.430 ha (32,5 %) vor, womit diese Schutzkategorie in Schwerin am weitesten verbreitet ist. Der Großteil dieser Flächen liegt im Siedlungsbereich und ist durch Überbauung und erheblichen Überformungen stark bzw. vollständig in seinen natürlichen Funktionen eingeschränkt. Zusätzlich sind hier Altlasten- und Altlastenverdachtsflächen sowie Flächen mit schädlicher Bodenveränderung erfasst. Kampfmittelbelastung und Entwässerung spielen dagegen eine untergeordnete Rolle.

Ohne Bewertung bleiben bisher etwa 64 ha bzw. 0,6 % der Bodenflächen.

Ergebnisse: Bodenempfindlichkeit
 Empfindlichkeit der Böden in Schwerin<br> © Landeshauptstadt Schwerin

Die Empfindlichkeit der Böden ergibt sich aus der Verknüpfung der Bodengefährdungen Verdichtungsempfindlichkeit und natürliche Wasser- und Winderosionsgefahr.

Schädliche Bodenverdichtungen entstehen hauptsächlich aufgrund einer nicht angepassten Bodennutzung und Behandlung des Bodens, v. a. in der Landwirtschaft oder bei Baumaßnahmen. Das Entstehen einer schädlichen Bodenverdichtung wird von vielen Faktoren bestimmt. Neben Beeinträchtigungen im Gas- und Wasseraustauschvermögen des Oberbodens, welche z. B. zu Wachstumsproblemen bei Pflanzen führen können, steigt auch die Erosions- und Hochwassergefahr aufgrund eines verringerten Infiltrationsvermögen bei verdichteten Böden. Besonders schwere Böden neigen zu Vernässung (Staunässe), was wiederrum die Bildung klimarelevanter Gase wie Lachgas, Methan und Kohlenstoffdioxid fördert. Die Bewertung der Verdichtungsempfindlichkeit in diesem Konzept wurde aufgrund von Mangel an Daten ausschließlich auf dem Vernässungsgrad und der Bodenart durchgeführt. Insgesamt wurden 6.494 ha Bodenfläche bewertet. Eine sehr geringe bis geringe Verdichtungsempfindlichkeit zeigen aufgrund überwiegend trockener Verhältnisse und hoher Sandanteile etwa 36 % der Böden. Über 47 % sind mittel bis hoch verdichtungsempfindlich, wovon 77 % (844 ha) der Ackerflächen betroffen sind. 16 % weisen eine sehr hohe Verdichtungsempfindlichkeit auf. Letztere sind überwiegend Moorstandorte mit hohen Grundwasserständen, aber auch der Ackerflächen im Norden von Lankow und Friedrichsthal (2 % bzw. 23 ha).

Bodenerosion durch Wasser wird von vielen Faktoren beeinflusst. Neben dem Hauptfaktor Niederschlag spielen vor allem die Hangneigung und Hanglänge, Bodenart und Bodenbedeckung eine wichtige Rolle. Weiterhin sind die Art der Bodenbearbeitung und die Art von Erosionsschutzmaßnahmen wichtige, die Erosion beeinflussende Faktoren. Insgesamt wurde eine Fläche von 6.760 ha bewertet. Verkehrsflächen und bebaute Bereiche (auf Grundlage des Landschaftsplan Schwerin) sind von der Bewertung ausgenommen. Für knapp 85 % der bewerteten Fläche wird keine bis geringe potenzielle Wassererosionsgefährdung angegeben, was auch etwa 82 % der Ackerflächen in Schwerin mit einschließt. Eine mittlere bis hohe potenzielle Wassererosionsgefährdung weisen insgesamt etwa 11 % der bewerteten Flächen und etwa 17 % der Ackerflächen auf. Die restliche bewertete Fläche (4 %) weist eine sehr hohe potenzielle Wassererosionsgefährdung auf, was etwa 0,2 % (12 ha) der Ackerflächen betrifft. Auf diesen Flächen kann der jährliche Oberbodenverlust durchaus mehr als 15 t pro Hektar betragen. Aktive Erosionsbereiche mit nachweislichen Erosionsschäden finden sich in zwei angrenzenden Gemeinden, welche zu Einträgen von Bodenmaterial in Schwerin Seen geführt haben. Ein Bereich befindet sich westlich des Neumühler Sees, welcher als Trinkwasserreservoir und Trinkwasserschutzgebiet Zone II ausgewiesen. der andere Bereich östlich des Schweriner Sees bei Leezen. Behördliche angeordnete Erosionsmaßnahmen und Umstellungen in der Bewirtschaftung wurden bereits durchgeführt. Eine dauerhafte und auch bodenschutzfördernde Lösung wäre die Herausnahme der potenziell gefährdeten Flächen aus der intensiven Bewirtschaftung und dem Anlegen von erosionsverhindernden Vegetationsflächen (natürliche grünflächen, Feldhecken, Baumreihen etc.). Potenziell stark gefährdete Erosionsbereiche finden sich nördlich und westlich des Ziegelsees. Die Ackerflächen in diesen Bereichen wurden aber in den letzten Jahren sukzessive in Grünland umgewandelt, so dass dort die Erosionsgefahr stark verringert wurde.

Die Winderosionsgefahr wurde auf einer Fläche von 5.648 ha bewertet, von der 86 % dieser Fläche gar nicht oder nur sehr gering bis gering betroffen von potenzieller Winderosion betroffen sind. Eine mittlere bis hohe potenzielle Winderosionsgefährdung weisen etwa 11 % der Flächen auf, was überwiegend Ackerflächen im Norden und Südosten Schwerins betrifft. Nur knapp 3 % der bewerteten Fläche sind als sehr hoch eingestuft. Dies sind fast ausschließlich die noch nicht bebauten ehemaligen militärischen Flächen des Industrieparks Göhrener Tannen und des Solarparks im Süden von Schwerin sowie etwa 4 ha Ackerflächen nördlich von Lankow. Insgesamt spielt die Winderosionsgefährdung im Raum Schwerin eine eher untergeordnete Rolle, da viele Bereiche bebaut, mit Gehölzen bewachsen oder Grünland sind.

Die zusammenfassende Bewertung zur Bodenempfindlichkeit zeigt, dass über die Hälfte der bewerteten Böden in Schwerin (56,7 %) mittel- bis hochempfindlich gegenüber Wasser- und Winderosion sowie Verdichtung sind. Sehr hoch empfindlich sind nur 1,3 % der bewerteten Flächen und etwa 42 % zeigen eine geringe oder sehr geringe Empfindlichkeit. Die Bodenempfindlichkeit fließt nicht in die Bewertung der Schutzwürdigkeit der Böden mit ein. Sie wird jedoch für die Ausweisung von Maßnahmenflächen herangezogen, da auf empfindlichen Bodenstandorten Maßnahmen gegen Erosion oder Verdichtung empfohlen werden können.

Bodenschutzfachliche Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung
 Bodenschutzfachliche Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung<br> © Landeshauptstadt Schwerin

Aus den o. g. Ergebnissen zur Schutzwürdigkeit der Böden in Schwerin lassen sich nun die bodenschutzfachlichen Empfehlungen für die zukünftige Siedlungsentwicklung ableiten:

1. Absolut vor baulicher Nutzung zu schützen sind Böden mit hoher und höchster Schutzwürdigkeit. Insgesamt weist Schwerin etwa 2.600 ha solcher Flächen auf, was rund 24,5 % der bewerteten Fläche entspricht und 32 % der Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs. Fast 90 % der vor baulicher Nutzung zu schützenden Flächen befinden sich außerhalb des Siedlungsbereichs. Es handelt sich fast ausschließlich um Moorstandorte, seltene Böden und Waldflächen. Bei den Moorstandorten wurde keine Differenzierung zwischen naturnahen und stark degradierten Mooren vorgenommen, da degradierte Moore nicht weiter degradiert werden sollten, diese Standorte als Suchräume für Wiedervernässungsprojekte prädestiniert sind und darüber hinaus die Landesdaten (LUNG M-V) diese Standorte als Moore ausweisen. Etwa 10 % der vor baulicher Nutzung zu schützenden Böden liegen im Siedlungsbereich. Hierbei handelt sich fast ausschließlich um einzelne Kleingärten und Uferbereiche, die als Archivflächen (Moore, seltene Böden) ausgewiesen sind oder eine hohe bis sehr hohe Bewertung des natürlichen Bodenzustands aufweisen. Auch Parks und Grünflächen im Siedlungsbereich sind neben anderen Kritierien (Denkmalschutz, Biotopschutz, Baumschutz etc.) ebenfalls vor einer baulichen Nutzung zu schützen.

2. Knapp ein Drittel der Böden in Schwerin (rund 32 %) weisen eine erhöhte Schutzwürdigkeit, so dass einer Bebauung hier nur im äußersten Notfall, nach sachgerechter Abwägung und absoluter Alternativlosigkeit stattgegeben werden darf. Etwa 97 % dieser Flächen liegen zudem außerhalb des Siedlungsbereichs und stellen fruchtbare Ackerböden oder Waldflächen dar. Es handelt sich hier um mehr als die Hälfte der Fläche außerhalb des Siedlungsbereichs. Innerhalb des Siedlungsbereiches gehören auch die meisten Kleingärten hierher, da diese Böden die natürlichen Bodenfunktionen weitestgehend vollständig übernehmen und der regionalen Nahrungsmittelproduktion dienen.

3. Auf etwas weniger als der Hälfte der bewerteten Landfläche Schwerins (rund 43,5 %) sind die Böden mit geringer bis allgemeiner Schutzwürdigkeit eingestuft, so dass diese Böden für eine zukünftige bauliche Nutzung primär in Anspruch zu nehmen sind. Der größte Teil dieser Flächen befindet sich ohnehin bereits innerhalb des aktuellen Siedlungsbereichs, so dass dem Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" damit Rechnung getragen wird. Da viele dieser Flächen schon bebaut sind, beschränken sich die freien Flächen dort größtenteils auf Baulücken, wie ehemalige Wohnbauflächen (z. B. auf dem Großen Dreesch) und noch nicht umgenutzte ehemalige Gewerbe- und Industriestandort, welche oft auch Altlasten aufweisen (z. B. KIW-Gelände, Güterbahnhof). Nur etwa ein Sechstel der primär für bauliche Zwecke zu nutzenden Böden liegen außerhalb des Siedlungsbereichs, sie sind aber in den meisten Fällen schon an bebaute Bereiche oder Gewerbe-/Industrieflächen angebunden. Bei der Nutzung von Baulücken im Siedlungsbereich muss jedoch auch der humanbioklimatische Faktor berücksichtigt werden, der im Klimaanpassungskonzept für Schwerin erläutert und dargestellt ist. Im Wesentlichen kommt es dabei auf die Schaffung bzw. Offenhaltung von Durchlüftungswegen und Kaltluftentstehungsgebieten an, um die Aufheizung der Stadt bei hohen Temperaturen im Sommer abzumindern, was unter dem Aspekt des Klimawandels einen immer höheren Stellenwert erlangt. Auch in Hinsicht auf häufiger auftretende Extremwetterereignisse, wie z. B. Starkregen, die in urbanen Bereichen auch schnell zu Überschwemmungen führen können, ist bei einer Innenverdichtung u. a. auch auf einen ausreichenden Retentionsraum zu achten. Dieser kann z. B. durch Dachbegrünungen und Begrünung des Wurzelbereichs von Stadtbäumen, Begrünung von Straßenbahngleisen (Rasen- und Sedumgleise) sowie dem Erhalt und die Schaffung von ausreichend Grünflächen und wasserdurchlässigen Versiegelungen (z. B. Rasengittersteine bei Stellplätzen etc.) in Blockinnenbereichen erweitert werden.

Bodenschutzmaßnahmen
Bodenschutz- und Maßnahmenflächen<br> © Landeshaupstadt Schwerin

Im Falle des Schutzgutes Boden besteht oft ein Defizit an geeigneten Schutzmaßnahmen bei Bauvorhaben sowie an Maßnahmenkonzepten bzw. geeigneten Flächen zur Umsetzung eines schutzgutbezogenen Ausgleichs. Für Schwerin wurden daher auf Grundlage der o. g. Bodenbewertungen und der Ergebnisse eine Reihe von Maßnahmen zum Bodenschutz erarbeitet sowie Vorschläge aufgeführt, auf welchen Flächen solche Maßnahmen sinnvoll durchgeführt werden können. Die vorgeschlagenen Bodenschutz- und Maßnahmenflächen sind eine Hilfestellung bei der Suche nach bodenbezogenen, naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen. Sie haben den Erhalt und die Wiederherstellung von Bodenfunktionen sowie auch die naturschutz- und gewässerschutzfachliche  Aufwertung von (degradierten) Flächen im Fokus. Die unterschiedlichen Bodenschutz- und Maßnahmenflächen können sich überschneiden, da sich eine Fläche oft für mehrere Maßnahmen eignet. Die wichtigsten Maßnahmen sind:

Entsiegelung bzw. Teilentsiegelung, welche zu den Maßnahmen mit der größten positiven Wirkung auf den Boden zählen. Versiegelte Flächen ohne natürliche Bodenfunktionen können nach ihrer fachgerechten Renaturierung wieder das volle Spektrum an Bodenfunktionen wahrnehmen. Damit einher gehen viele weitere positive Aspekte, wie z. B. der Schutz vor Hochwasser durch die Schaffung von Retentionsräumen oder die Kühlleistung von Böden im Sommer, was besonders in dicht besiedelten und stark bebauten Gebieten einen sehr hohen Stellenwert hat. Das Thema Entsiegelung wird auch im Klimaanpassungskonzept von Schwerin in Bezug auf humanbioklimatische Faktoren aufgegriffen. Auch sogenannte Schotter- oder Kiesgärten können als teilversiegelte Flächen angesehen werden und sind nach Landesbauordnung M-V nicht zulässig, da alle nicht überbauten Flächen begrünt oder bepflanzt werden sollen. Hintergrund ist auch eine insektenfreundliche Gestaltung von Gartenanlagen und das Belassen oder Herstellen der Wasseraufnahmefähigkeit der Böden.

Wiedervernässung und Revitalisierung von Moorböden durch Entfernung von nicht mehr notwendigen Drainagen und Abflüssen ist eine bodenaufwertende Maßnahme um Wiedervernässungsräume zu schaffen, die einen hohen ökologischen Stellenwert erreichen können und sich auch positiv auf andere Umweltmedien auswirken (Artenschutz, Naturschutz, Gewässerschutz, Klimaschutz). Bereits durchgeführte oder noch laufende Revitalisierungsmaßnahmen finden sich im Bereich des Siebendörfer Moores, des Lankower Torfmoores, des Versumpfungsmoores Lankower See sowie des Schelfvoigtsteichs (Hochmoor). Auch im Leitbild der LH Schwerin (LHS 2020) wird unter dem Leitthema Kultur und Natur die Renaturierung von Niedermoorflächen genannt. In Abstimmung und Zusammenarbeit mit Natur-, Gewässer- und Klimaschutzbereichen werden mittel- bis langfristig weitere Moorrevitalisierungsprojekte angestrebt (z. B. Bereich Wiesenweg in Zippendorf).

Oberbodenauftrag auf landwirtschaftliche Flächen führt neben der Bodenverbesserung auch zu einer sinnvollen Verwertung von Oberböden, die bei Baumaßnahmen anfallen. Durch zusätzliches Bodenmaterial wird z. B. Humus angereichert, der Sickerweg von Wasser verlängert, was eine höhere Filter- und Pufferkapazität des Bodens für Schadstoffe bedeutet, und gleichzeitig die Funktion des Bodens als Ausgleichskörper im Wasserkreislauf und damit auch die Bodenfruchtbarkeit erhöht. Um eine fachgerechte Durchführung dieser Maßnahme und eine nachhaltige Bodenverbesserung zu gewährleisten, sollte bei der Planung und Durchführung eines Bodenauftrags auf Ackerflächen eine Fachkraft mit bodenkundlichem Sachverstand (Bodenkundliche Baubegleitung) sowie die LMS Agrarberatung GmbH in Rostock als Fachbehörde mit hinzugezogen werden.

Maßnahmen gegen Schadverdichtung leiten sich aus der o. g. Verdichtungsempfindlichkeit der Böden ab und sind v. a. auf Baustellen in sensiblen Bereichen notwendig  (kein Befahren und Umlagern von zu nassen Böden, Auslage von Baggermatratzen, Abtrag Oberboden und Aufschottern bei der Herstellung von Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen etc.). In der Landwirtschaft gelten hierfür die Anforderungen gemäß § 17 BBodSchG (Bearbeitungs- bzw. Pflugtiefe wechseln, Fahren außerhalb der Pflugfurche, kein Befahren von zu nassen Böden, Einsatz von leichten Maschinen, Verringerung der Bodenbearbeitungsintensität, mechanisch oder biologische Tiefenlockerung durch den Anbau tiefwurzelnder Pflanzen), für die Forstwirtschaft die Festlegungen des Bundeswaldgesetzes und den Forst- und Waldgesetzen der Länder.

Extensivierung und Umwandlung von Acker in Grünland bedeutet eine geringere Beanspruchung des Bodens durch eine geringere Bewirtschaftungs- und somit geringere Bearbeitungsintensität. Auch die Umwandlung von Acker in Grünland ist i. d. R. eine Art Extensivierung. Auch die Ausweisung von Schutzgebieten kann zum Schutz solcher Flächen beitragen, da somit angepasste Bewirtschaftungskonzepte erarbeitet und festgelegt werden können. Der Schutz, die Sanierung und Neuanlage von Röhrichten, Hecken und Kleingewässern wird im Leitbild der LH Schwerin (LHS 2020) unter dem Leitthema Kultur und Natur vorgeschlagen, was auch zu einer Extensivierung der entsprechenden Flächen und somit zum Bodenschutz beitragen kann. Die Moore in Schwerin bedürfen in besonderem Maße Schutzvorkehrungen, da sie unter einer nicht fachgerechten Bewirtschaftung (z. B. Befahren mit bzw. Nutzung von ungeeigneter Technik, Umnutzung als Acker) besonders gefährdet gegenüber Verdichtung und Zerstörung sind.

Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosion auf Landwirtschaftsflächen sind z. B. eine konservierende bzw. pfluglose Bearbeitung, Fruchtfolgeänderung, Aufbau und Erhalt stabiler Bodenaggregate, angepasste Saattechniken, Dauerbegrünung (auch im Winter durch Zwischensaat bzw. Gründünger), Barrieren (Anlegen von Kleinterrassen und Dämmen, Hochrainen, Hecken, Ackerrandstreifen, Windschutzstreifen etc.), hangparallele Bodenbearbeitung, dem Belassen der Erntereste vor Ort sowie der Erhöhung der Infiltration durch mechanische oder biologische Tiefenlockerung und gleichzeitiger Erhöhung der organischen Substanz (durch den Anbau von tiefwurzelnden Pflanzen wie Luzerne, Lupine, Ölrettich, Ackerbohne).

Ökologischer Landbau bzw. die Umstellung konventionell bewirtschafteter Flächen auf eine ökologische Bewirtschaftung mit bodenschützender und humusanreichernder Bodenbearbeitung kann in Mecklenburg-Vorpommern als naturschutzrechtliche Kompensation anerkannt werden. Die ökologische Bewirtschaftung fördert durch unterschiedliche Maßnahmen wie z. B. geeignete Fruchtfolgen, organische Düngung und Verzicht auf Pestizide die Humusbildung und das Bodenleben, was wiederum zu einer höheren und nachhaltigeren Bodenfruchtbarkeit beiträgt.

Einrichtung von Bodendauerbeobachtungsflächen zur Erfassung des aktuellen Zustandes von Böden (Dokumentation) sowie zur langfristigen Überwachung ihrer Veränderungen (Monitoring) und der Ableitung von Entwicklungstendenzen (Prognose).

Weitere Informationen zu Bodenschutzmaßnahmen und -flächen in Schwerin finden Sie im 6. Kapitel des Bodenschutzkonzeptes.

Nutzung und Ausblick

Das Bodenschutzkonzept soll als Planungs- und Bewertungsinstrument für andere Behörden (Umweltbehörden, Bau-, Stadtplanungs- und Verkehrsbehörden) und für Ingenieur- und Planungsbüros dienen, um frühzeitig die Belange des vorsorgenden Bodenschutzes bei Maßnahmen abklären zu können. In diesem Zusammenhang soll auch nochmals auf den Landschaftsplan für Schwerin hingewiesen werden, in welchem auch die Themen Boden und Bodenschutz beinhaltet sind und der ebenfalls bei der Bewertung und Planung von Bodeneingriffen heranzuziehen ist. Aber auch für wissenschaftliche Zwecke bzw. Forschungszwecke kann das Bodenschutzkonzept genutzt werden. Über die untenstehenden Links können das vollständige Konzept sowie die drei wichtigsten Ergebniskarten im A1-Format als PDF heruntergeladen werden. Zudem werden die wichtigsten Daten und Ergebnisse in das Geodatenportal der Stadt eingepflegt und sollen als WMS-Dienste zur Einbindung in GIS zur Verfügung stehen (derzeit noch in Bearbeitung).

Die fortlaufende Bewertung der Böden in Schwerin, auf Grundlage des Bodenschutzkonzeptes und entsprechend den aktuellen Standortbedingungen, führt zu einer stetigen Aktualisierung v. a. in Bezug auf die Schutzwürdigkeit der Böden und der daraus folgenden Empfehlungen zur zukünftigen Siedlungsentwicklung. In regelmäßigen Abständen werden die daraus resultierenden und aktualisierten Karten hier veröffentlicht. Da Bodeneingriffe für Baumaßnahmen u. a. Maßnahmen über die Jahre weiter fortschreiten werden und es auch zu Änderungen in den Flächennutzungen/-planungen oder Gesetzesgrundlagen kommen kann, ist es notwendig, das Bodenschutzkonzept mindestens alle zehn Jahre fortschreiben zu lassen.

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Kontakt

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Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

Herr Niko Hoffmann
Technischer Sachbearbeiter
Raum: 2.070

Am Packhof 2-6
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+49 385 545-2439
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Fachgruppe Wasser- und Bodenschutz

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Leiterin
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