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Förderung: Zuwendungen zur Kinder- und Jugendhilfe beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Die Förderung dient:
- einer bedarfsgerechten Weiterentwicklung und Sicherung von Angeboten und Strukturen in der Kinder- und Jugendhilfe,
- der positiven Beeinflussung konkreter Rahmenbedingungen von Kindern und Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern,
- der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit von Kindern und Jugendlichen,
- einer innovativen und nachhaltigen Qualitätsentwicklung und -sicherung der Angebote und Strukturen.
Gefördert werden Vorhaben, die den jugendpolitischen Zielstellungen der §§ 11 bis 14 SGB VIII und der Stärkung einer familiennahen Jugendhilfe dienlich sind. Dies umfasst ebenso Vorhaben zur Entwicklung des Beratungs-, Betreuungs- und Hilfeangebotes im Rahmen der Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 bis 35 SGB VIII.
Wer wird gefördert?
Je nach Zuwendungsbereich Träger der freien Jugendhilfe als auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Wege einer Anteil oder Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an Träger der freien Jugendhilfe oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung an Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 11 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- Landesjugendhilfeorganisationsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KJHG-Org M-V)
- Kinder- und Jugendförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (KJfG M-V)
- Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern (Landesjugendplan – LJP M-V)
Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
03.07.2019
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern